Erwin Rüddel zu Gesetzentwurf und Verordnung zur Stärkung der Apotheken

„Die Apotheke vor Ortwird eine Zukunft haben!“

„Die Apotheke vor Ort
wird eine Zukunft haben!“

Jens Spahn und Erwin Rüddel sind sich einig dass die Apotheke vor Ort ein Stück Heimat ist. Foto: privat

Kreis Neuwied. „Der vom Bundeskabinett beschlossene Gesetzentwurf und die Verordnung zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken sind genau der richtige Weg. Bei der Versorgung mit rezeptpflichtigen Medikamenten müssen insbesondere die Apotheken auf dem Land, wie im Kreis Neuwied, Zukunft haben. Die Apotheke vor Ort ist zu schützen! Dafür habe ich mich seit Jahren eingesetzt. Der Gesetzentwurf ist dafür genau der richtige Weg“, berichtet der heimische CDU-Bundestagsabgeordnete Erwin Rüddel. Der Vorsitzende des Gesundheitsausschusses im Deutschen Bundestag geht konform mit der Aussage von Gesundheitsminister Jens Spahn: „Die Apotheke vor Ort ist ein Stück Heimat.“ Deshalb sollen Apotheken künftig mehr Geld für zusätzliche Dienstleistungen und Notdienste erhalten. Außerdem soll für gesetzlich Versicherte künftig der gleiche Preis für verschreibungspflichtige Arzneimittel gelten – unabhängig davon, ob diese über eine Apotheke oder eine EU-Versandapotheke bezogen werden. „Deshalb ist es gut, dass der Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken sowie die Verordnung zur Änderung der Apothekenbetriebsordnung und der Arzneimittelpreisverordnung das Bundeskabinett passiert haben. Damit stärken wir aber nicht nur die Apotheken, sondern bieten für die gesetzlich Versicherten eine bessere Beratung und eine bessere Versorgung“, konstatiert Rüddel. Schließlich sei die Apotheke vor Ort eine wichtige Anlaufstelle für Patientinnen und Patienten, konkret eben ein Stück Heimat. „Darum erhalten Apothekerinnen und Apotheker künftig mehr Geld für neue Dienstleistungen. Wir werden für einen fairen Wettbewerb zwischen Vor-Ort-Apotheken und Versandapotheken sorgen. Für verschreibungspflichtige Arzneimittel bei der Abgabe an gesetzlich Versicherte gilt künftig der gleiche Preis. So sichern wir gleichermaßen die Arzneimittelversorgung in der Stadt und auf dem Land“, erklärt der Gesundheitspolitiker. Die wesentlichen Regelungen des Gesetzentwurfs beinhalten konkret, das für gesetzlich Versicherte, egal ob über die Apotheken vor Ort oder über eine EU-Versandapotheke, künftig der gleiche Preis für verschreibungspflichtige Medikamente gilt. „Versandapotheken dürfen gesetzlich Versicherten auf rezeptpflichtige Arzneimittel keine Rabatte mehr gewähren“, so der heimische Abgeordnete. Für zusätzliche pharmazeutische Dienstleistungen erhalten Apothekerinnen und Apotheker extra Geld. Eine intensive pharmazeutische Betreuung bei einer Krebstherapie oder die Arzneimittelversorgung von pflegebedürftigen Patienten in häuslicher Umgebung. „Hierfür werden durch eine Änderung der Arzneimittelpreisverordnung 150 Millionen Euro zur Verfügung gestellt“, betont der Christdemokrat. Zukünftig können Ärztinnen und Ärzte beispielsweise schwer chronisch Erkrankten, die stets die gleiche Medikation benötigen, ein speziell gekennzeichnetes Rezept ausstellen. Auf dieses Rezept können, bei Entlastung der versicherten und Arztpraxen, dann bis zu drei weitere Male die Arzneimittel abgegeben werden. Zudem bekommen Apothekerinnen und Apotheker, damit sich noch mehr Menschen gegen Grippe impfen lassen, die Möglichkeit, im Rahmen von regionalen Modellvorhaben Erwachsene gegen Grippe zu impfen. Dem geht eine vorherige Schulung durch Ärztinnen und Ärzte voraus. Um den Apothekerberuf weiterzuentwickeln, werden zwei Verordnungen überarbeitet: In der Apothekenbetriebsordnung wird unter anderem der Botendienst der Vor-Ort-Apotheke gestärkt. Er soll nicht mehr nur auf den Einzelfall begrenzt, sondern grundsätzlich auf Kundenwunsch zulässig sein. In der Arzneimittelpreisverordnung werden der Festzuschlag für Notdienste (insgesamt 50 Millionen Euro) und der Betrag, den Apotheken für die Abgabe von Betäubungsmitteln erhalten (15 Millionen Euro), erhöht. „Die Erhöhung der Notdienst-Vergütung stärkt die Vor-Ort-Apotheken insbesondere in Regionen, in denen es nicht so viele Apotheken gibt. Das Gesetz und die Verordnung sollen Anfang 2020 in Kraft treten. Im März des nächsten Jahres kommt auch das elektronische Rezept. Dies bedeutet den Online-Kontakt mit Arzt und Apotheke, was insbesondere im Blick auf Nachfolgerezepte, für Patienten bequemer ist und die regionalen Apotheken stärkt“, bekräftigt Erwin Rüddel. Pressemitteilung

Erwin Rüddel, MdB