Ausschreibung der Rettungsdienstleistungen im Rhein-Sieg-Kreis
Die Entscheidung ist gefallen
Rhein-Sieg-Kreis. Auf Kreisebene ist die Entscheidung über die Rettungsdienstleistungen gefallen: Nach der Vorberatung im Ausschuss für Rettungswesen und Katastrophenschutz stimmte jetzt der Bau- und Vergabeausschuss des Rhein-Sieg-Kreises der Auftragsvergabe zu. Alle Bieter sind umgehend über das Ergebnis informiert worden.
Los-Verteilung
Bei den insgesamt sieben Losen – orientiert an den Standorten der bisherigen Rettungswachen (RW) – lagen folgende Hilfsorganisationen vorn: Los 1: RW Neunkirchen-Seelscheid, RW Much, Johanniter-Unfall-Hilfe e.V., Regionalverband Bonn/Rhein-Sieg-Eifel, Sankt Augustin. Los 2: RW Windeck, RW Eitorf, RW Ruppichteroth, Deutsches Rotes Kreuz Rhein-Sieg-Rettungsdienst gGmbH. Los 3: RW Sankt Augustin, Malteser Hilfsdienst e.V. Los 4: RW Bornheim, Malteser Hilfsdienst e.V. Los 5: RW Rheinbach, Malteser Hilfsdienst e.V. Los 6: RW Swisttal, Deutsches Rotes Kreuz, Rhein-Sieg-Rettungsdienst gGmbH. Los 7: RW Wachtberg, Deutsches Rotes Kreuz Rhein-Sieg-Rettungsdienst gGmbH.
Nachprüfungsverfahren
Der Zuschlag kann allerdings trotz des positiven Ausschussvotums zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht erteilt werden: Bei der Vergabekammer Rheinland mit Sitz in Köln ist aktuell noch ein Nachprüfungsverfahren anhängig, das einer der Bieter angestrengt hatte. Erst wenn dieses rechtskräftig abgeschlossen ist, kann die Zuschlagserteilung erfolgen und die fünfjährige Vertragslaufzeit beginnen. Ein Zeitfenster für die rechtsgültige, abschließende Klärung durch die Kammer lässt sich aktuell noch nicht abschätzen - der Rhein-Sieg-Kreis hofft allerdings, dass diese kurzfristig erfolgt. Möglich ist aber, dass noch Eingaben weiterer Bieter erfolgen. „Der Ausgang des objektiven Bewertungs- und Prüfungsverfahrens bestätigt einmal mehr, dass die bisherige Arbeit im Rettungsdienst bei uns im Rhein-Sieg-Kreis einen beachtlichen Qualitätsstandard hatte“, sagte Landrat Sebastian Schuster. „Mein Dank gilt allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die diese schwierige und aufwandsintensive, aber auch außerordentlich verantwortungsvolle Aufgabe in den letzten Monaten gestemmt haben.“ Ende März 2014 hatte der Rhein-Sieg-Kreis das Vergabeverfahren gestartet, um seinen rechtlichen Verpflichtungen nachzukommen und drohende Schadensersatzforderungen zu vermeiden. Kritiker hatten behauptet, eine Ausschreibung sei entbehrlich, da das EU-Parlament eine sogenannte „Bereichsausnahme“ für die Notfallrettung geschaffen habe. Diese entbindet die Träger des Rettungsdienstes jedoch nicht – wie teilweise fälschlicher Weise angenommen – von der Ausschreibungsverpflichtung.
Pressemitteilung
Rhein-Sieg-Kreis
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