Extremes Hochwasser kann verhindert werden
Die zweite Begutachtungsrunde beginnt
Region. Seit den Starkregenereignissen von 2010, 2013 und 2016 in der Region Bonn-Koblenz wurden vielmals die rheinland-pfälzischen Ministerien Umwelt, Landwirtschaft und Justiz angeregt, in gemeinsamer Aktion den Schutz vor Starkregen zu aktivieren und zu intensivieren. Die bisher vorgenommenen, überwiegend öffentlich geförderten, Aktivitäten beziehen sich vornehmlich auf den technischen Schutz von Objekten, der oftmals extrem kostenträchtig und ineffizient ist.
Denn er ist vornehmlich auf Ableitung und nicht auf Rückhaltung gerichtet. Das abgeleitete Wasser behelligt also wieder und wieder Unterlieger; deshalb muss nicht Durchleitung, sondern Rückhaltung die höchste Priorität haben.
Denn Schäden durch zunehmenden Starkregen kann effizient nur wirksam begegnet werden, wenn der Niederschlag weitestgehend bzw. bestmöglich am Ort des Aufpralls (ökologisch/dezentral) zurückgehalten und nicht dem nächsten Leidtragenden zugeführt wird. Da Land- und Forstwirtschaft über 80 Prozent der Gesamtfläche bewirtschaften, sind vor allem sie gefordert, diese Rückhaltung zu organisieren. Sie benötigen auch das Wasser für Trockenphasen, Grundwasserneubildungen, ausgeglichenen Abfluss. Folglich muss auch verstärkt landwirtschaftlicher Sachverstand in die von Hydrologen und Ingenieuren dominierten/erarbeiteten (unvollkommenen) und von Kommunen „verwalteten“ und mehr oder weniger gestalteten Hochwasserschutz-Konzeptionen einbezogen werden.
Rückhaltung in Siedlungs- und sonstigen Nichtagrarflächen sowie technischer Objektschutz sind zwar ebenfalls erforderlich. Da dort aber lediglich 20 Prozent des Niederschlages fallen, haben diese Flächen, trotz teilweiser Versiegelung, für die Starkregenproblematik eine nachrangige Bedeutung. Das Schwergewicht aller Bemühungen muss auf die Rückhaltung im Agrarbereich verlagert werden.
Das zu betonen und zu tun, bedeutet nichts weniger als einen Paradigmenwechsel, denn bisher wurde den Siedlungsflächen das Hauptaugenmerk geschenkt und wurden Agrarflächen (mit Ausnahmen) als eine naturgegebene, unveränderbare und „unberührbare“ Konstante betrachtet oder gar geflissentlich übersehen.
Doch „naturgegeben“ sind zwar Wald und Grünland, die kaum Abtrag und Abfluss spenden, nicht aber heutige Intensivkulturen. Und in Siedlungen Rückhaltung und Objektschutz zu betreiben, ist zudem äußerst kostenträchtig. Deshalb müssen alle die diesbezüglichen Betrachtungen verstärkt von der Stadt zum Land und von der Durchleitung zur Rückhaltung wenden.
In Mehlem z.B. wurde eine Durchleitung von Starkregenabfluss für 12 Mio. Euro (Steuergelder) vorgenommen, in Werthofen für 4 Mio.
Der jeweils Schaden verursachende Abfluss stammt aber größtenteils von Acker- und Obstbauflächen und hätte auch dort überwiegend, zu einem Bruchteil der Kosten, zurückgehalten werden können und müssen – auch, um Oberlieger und Unterlieger zu schützen und nicht nur jeweilige unmittelbare Anlieger. Nur wenn viele Bürger geschützt werden, ist volle/überwiegende öffentliche Finanzierung gerechtfertigt!
Es ist daher geboten, den Abfluss sowie Nutz-und Schadstoffe grundsätzlich bestmöglich und kostengünstig auf dem Acker durch Verbesserung des Aufnahme- und Speichervermögens zurückzuhalten, den Restabfluss in „Feldpoldern“ teilweise zwischen zu speichern, ebenso in kleinen und größeren Rückhaltebecken in Auen und nicht weiterhin die Gewässer und Anwohner damit zu belasten.
Hochwasserschutzkonzepte
Die benannten Ministerien und angegliederten Institutionen unter Federführung des Umweltministeriums haben zur Gefahrenabwehr die Erarbeitung von Hochwasserschutzkonzepten vorgeschlagen und gefördert. Der Beitrag der Landwirtschaft zur Problemlösung ist bisher aber unzureichend be(gut)achtet und eingeplant worden. Mögliche Maßnahmen zur Verbesserung der Rückhaltung sind kurz skizziert im Internet zu finden unter „Schule und Beratung, Bayerisches Staatsministerium für Landwirtschaft 8-9/2018 Titel: Hochwasser und Starkregen – welche Konzepte bieten Schutz, von Professor Dr. Dietmar Schröder“. Weitere Ausführungen liegen vor. Es haben auch Rundgespräche zwischen Vertretern der Landwirtschaft und verschiedenen Disziplinen zur Minimierung des Abflusses vom Acker stattgefunden. Und es sind, wegen EU-Förderrichtlinien schützende Begrünungen (Greening) verbreitet aufgedrängt, gefördert und daher eingeführt worden.
Doch entscheidende Schutz- und Rückhaltemaßnahmen können aus der Landnutzung nicht hervorgehen, solange die Rechtslage nicht zu Gunsten weiterer erforderlicher Schutzmaßnahmen geändert wird. Denn die Landwirtschaft erfüllt zwar alle festgelegten Anforderungen zum Boden- und Gewässerschutz. Ansonsten drohen Strafen; ob die Anforderungen genügen, kann hier nicht diskutiert werden.
Gesetzliche Regelungen/Pflichten zur Rückhaltung von Abfluss bestehen aber nicht oder nicht hinreichend. Lediglich die Erosion muss (allerdings unzureichend) unterbunden werden. Dadurch wird zwar auch der Abfluss gemindert, aber nicht ausreichend.
Es muss also im Wasserhaushaltsgesetz (WHG) festgelegt werden, dass jeder Eigentümer von großen Flächen in gefährdeten Gebieten, die keine natürliche Vegetation tragen, sondern abflussverstärkend genutzt werden, den verstärkten Abfluss bestmöglich zurückhalten müssen - im eigenen wie öffentlichen Interesse (Boden-und Gewässerschutz). Entsprechende Schutzmaßnahmen für die Lebensgrundlagen sind verbindlich festzulegen und nicht „der freien Entscheidung des Unternehmers zu überlassen“.
Denn die natürliche Vegetation (Wald und Grünland) liefert, von Ausnahmen abgesehen, nur geringe Abflüsse, verursacht also nur geringe Schäden. Die durch Nutzungsänderung zusätzlich hervorgerufenen Abflüsse müssten 1. gemäß guter fachlicher Praxis, also durch schonende Bewirtschaftung bestmöglich zurückgehalten werden und 2. (der Rest) auf den geneigten, durch Abfluss gefährdeten Acker- und Obstbauflächen teilweise durch kleine Erd-Wälle/Polder kurzzeitig gespeichert werden. In o. zitierter Quelle sind zu den Maßnahmen und Größenordnungen Angaben gemacht worden.
Es könnten mithin 1. durch schonende Bewirtschaftung der Acker- und Obstbauflächen (50 Prozent der Gesamtfläche) und Rückhaltung in den Siedlungen 2. durch Feldpolder etwa die Hälfte des derzeitigen Starkregenabflusses (Istzustand) künftig zurückgehalten werden. Zudem den größten Teil der für den Acker wertvollen Stoffe wie Boden mit Humus und Nährstoffen und für die Gewässer schädlichen Stoffe wie Nitrat, Phosphat und auch Pflanzenschutzmittelreste. Wenn diese Form der Rückhaltung großflächig betrieben wird, und weitere Rückhaltung in 3. kleinen preiswerten ortsnahen Auenpoldern und auch einigen 4. mittleren Rückhaltebecken erfolgt, (insgesamt 4X20 = 80 mm zusätzliche Rückhaltung) wird in Köln keine Spundwände mehr gebraucht(und auch weniger riesige, extrem teure Rückhaltbecken), denn die Bäche und Flüsse schwellen nur noch auf mittlere Hochwasserstände an, machen also kaum Schaden „(Das komplexe, dezentrale, Oedinger Hochwasser- und Starkregenrückhaltesystem“).
Folglich kann zwar kein Starkregen verhindert werden, wohl aber extremes Hochwasser!
Das liebe Geld
Der ökologische, dezentrale Hochwasserschutz, wozu auch die Anlage kleiner Rückhaltebecken in Auen und geeigneten Forstflächen und eine bodenschonende Bewirtschaftung von Forst- und Agrarflächen und etliche weitere Schutzmaßnahmen gehören, ist weitaus preisgünstiger, als der bisher vorherrschende technische Hochwasserschutz, der bis auf große Becken und geringfügige Auenrenaturierungen keinerlei Rückhaltung betreibt.
Allerdings wird hierbei die Landwirtschaft stärker in die Pflicht genommen. Einiges geschieht zu ihrem Vorteil und muss nicht entschädigt werden. Andere Maßnahmen, die vornehmlich zum Nutzen der Gesellschaft geschehen müssen, sind großzügig zu entgelten, denn sie sind ein „Win-Win-Deal“. Die investierten Finanzmittel fließen nicht weg, sondern rasch zum Investor zurück oder werden durch Schadensminderung eingespart, keine weggeschwemmten Brücken, zerstörten Straßen usw.
Auch hierzu ist wieder der Gesetzgeber gefordert. Er muss (zeitnah) pragmatische Lösungen vorgeben, durchsetzen und finanzieren. Sie sind nützliche Investitionen in die Infrastruktur und Zukunft. Die Landwirtschafts- und Umweltministerien in Ländern und Bund müssen sich gemeinsam mit Juristen in dieser zentralen Boden- und Gewässerschutzfrage also stärker engagieren. Denn Schutz vor Hochwasser und Starkregen ist ohne substanziellen Beitrag der Landwirtschaft nicht kostengünstig und umweltschonend zu erreichen.
Bisher wird diesem Aspekt in der Diskussion um Hochwasser- und Starkregenschutz aber deutlich zu wenig Aufmerksamkeit geschenkt.
Auf die Pflichten der Bürger zum Selbstschutz hingegen wurde von den Behörden hinlänglich hingewiesen (ist bequem und kostet nichts). Doch ohne dass das „Außengebietswasser“ von den Ortschaften ferngehalten oder/und abgeleitet und in der nächsten Aue durch die Kommunen zurückgehalten wird, sind die Bürger hilflos. In dieser Hinsicht sind also die Hochwasserschutzkonzepte zu ergänzen und zu optimieren. Wenn sie nicht die Rückhaltung - weitestgehend innerhalb der Gemeinde - oder in ihrer Nähe zum obersten Prinzip erklären und einfordern, bleiben sie weit hinter ihren Möglichkeiten zurück.
Die zweite Phase der Begutachtung
In nachfolgenden Gutachten sollen derzeit Maßnahmen im Detail geplant werden. Dieses mehrstufige Verfahren hat viel Zeit gekostet; erfahrene Be-Gutachter und Experten der Gemeinden unter gebührender Bürgerbeteiligung hätten bei entsprechenden Handlungsanweisungen in kurzer Zeit durchregieren können und müssen (in den verflossenen drei Jahren haben die rührigen Chinesen halb Afrika durchgeplant, und - „kolonisiert“). Die „Besonnenheit/Behäbigkeit“ mag immerhin dazu führen, dass alte Zöpfe endlich abgeschnitten und neue Wege der Rückhaltung auf Acker- und Obstbauflächen beschritten werden. Damit würde ein effektiver, effizienter, bisher kaum genutzter Schutz von Böden, Gewässern, Bürgern und auch Bauern möglich - nicht nur vor Ort, sondern auch für sämtliche Unterlieger. Er wird auch nötig; denn seit 2016 hat nicht tatkräftiges Handeln vor weiteren katastrophalen Schäden bewahrt, sondern lediglich pures Glück, das schon morgen zerbrechen kann.
D. Schröder
