Politik | 30.11.2018

Landrat Hallerbach dankt Bund für die 90 - prozentige Förderung

Digitalausbau von Schulen erhält kräftige Unterstützung

Der digitale Ausbau der Schulen wird vom Bund gefördert.Kreisverwaltung

Kreis Neuwied. Gute Nachrichten für den Digitalausbau des Bildungswesens erhielt Neuwieds Landrat Achim Hallerbach vom rheinland-pfälzischen Landkreistag: Im Rahmen des Digitalpakts Schule gewährt der Bund den Ländern Finanzhilfen für Investitionen im Bereich der digitalen kommunalen Bildungsinfrastruktur. Der Bund unterstützt Länder und Kommunen bei ihren Investitionen in die Ausstattung mit IT-Systemen und die Vernetzung von Schulen. Der Bund stellt für den Zeitraum von fünf Jahren 5 Mrd. Euro zur Verfügung, wobei die Länder einschließlich der Kommunen sowie die Träger der Schulen in freier Trägerschaft sich mit mindestens 10 Prozent am Gesamtvolumen der Kosten beteiligen müssen. Das Gesamtvolumen für Rheinland-Pfalz beträgt 241.733.000 Euro.

Landrat Hallerbach dankt dem Bund für die 90 - prozentige Förderung: „Ich halte die Erweiterung des schulischen Ausbildungsspektrums um den Aspekt der Digitalisierung für unabdingbar im Hinblick auf eine sich immer schneller wandelnde globale Bildungslandschaft. Nun baue ich auf die Unterstützung der kommunalen Gremien wegen der notwendigen 10 - prozentigen Eigenbeteiligung – das muss der Gemeinschaft der Träger von insgesamt 73 Schulen im Landkreis Neuwied die Investition in die Zukunft unseres Nachwuchses wert sein. Wir werden an einer Umsetzung zügig arbeiten und zu gegebener Zeit gemeinsam mit meinem Kollegen und zuständigen 1. Kreisbeigeordneten Michael Mahlert diesbezüglich Gespräche mit den Schulen führen.“

Folgende Investitionen an Schulen sind nach aktuellem Stand förderfähig: 1. Planung, Aufbau und Integration, Umsetzung und Installation einer digitalen Infrastruktur in Schulgebäuden und auf dem Schulgelände als Grundvoraussetzung für die weiteren Investitionen; 2. Einrichtung eines schulischen WLAN; 3. Anzeige und Interaktionsgeräte (z. B. interaktive Tafeln oder Displays); 4. Digitale Arbeitsgeräte, insbesondere für die technisch-naturwissenschaftliche Bildung oder die berufsbezogene Ausbildung (Stichwort: MINT); 5. Mobile Endgeräte außer Smartphone; 6. Planung, Aufbau sowie Inbetriebnahme digitaler Lehr-Lern-Infrastrukturen (z. B. Lernplattformen, pädagogische Kommunikations- und Arbeitsplattformen, Portale, Schulserver oder Cloudangebote). Pressemitteilung

Kreisverwaltung Neuwied

Der digitale Ausbau der Schulen wird vom Bund gefördert. Kreisverwaltung

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