Kreisjugendamt: Jugendschutzgesetz beachten
E-Zigaretten nur für Erwachsene
Kreis MYK. Seit 1. April gilt ein Verbot des Konsums von sogenannten E-Zigaretten (elektronischen Zigaretten) und E-Shishas für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre. Das Jugendschutzgesetz wurde hinsichtlich der Abgabe und des Konsums von Tabakwaren an Minderjährige geändert. Darauf weist das Kreisjugendamt des Landkreises Mayen-Koblenz hin. Bisher enthielt das Jugendschutzgesetz keine konkreten Aussagen über die seit einiger Zeit in Deutschland erhältlichen E-Zigaretten und E-Shishas. Immer wieder kam es in der Vergangenheit dazu, dass beispielsweise bei Jugendschutzkontrollen der Konsum der elektronischen Rauchmittel bei Kindern und Jugendlichen nicht klar untersagt oder sanktioniert werden konnte, da eine entsprechende Rechtsgrundlage fehlte. Mit der aktuellen Gesetzesänderung wurde nun Klarheit geschaffen und auf die mittlerweile gebräuchlichen elektronischen Rauchmittel reagiert.
Pressemitteilung der
Kreisverwaltung Mayen-Koblenz
