Politik | 16.03.2021, 08:51 Uhr

Finanzausschuss des Rhein-Sieg-Kreises

Eigenes Förderprogramm zum Neubau von Mietwohnungen

Rhein-Sieg-Kreis. Nach entsprechender Beratung hat der Finanzausschuss des Rhein-Sieg-Kreises dem nächsten Kreistag empfohlen, ein kreiseigenes Förderprogramm zum Neubau von Mietwohnraum zu beschließen. Der Kreistag tagt am Donnerstag, 18. März 2021.

Damit soll der gestiegenen Wohnungsnachfrage nach bezahlbarem und barrierearmen Wohnraum nachgekommen werden.

Ebenso soll die zusätzliche kreiseigene Wohnraumförderung langfristigen Leerständen entgegenwirken.

Investoren sollen zusätzlich motiviert werden, vom Land Nordrhein-Westfalen (NRW) bereitgestellte Fördermittel in Anspruch zu nehmen. Die Zuschüsse durch den Kreis stehen in unmittelbarem Zusammenhang mit einer Förderung nach den jeweils geltenden Wohnraumförderungsbestimmungen des Landes NRW. Das Förderprogramm wäre in dieser Form und Ausgestaltung landesweit einmalig.

Durch eine neue kreiseigene Richtlinie soll in den Hauptorten bzw. im näheren Einzugsbereich der fünf Kreiskommunen Windeck, Eitorf, Ruppichteroth, Neunkirchen-Seelscheid und Much mit niedrigerem Mietniveau der Neubau von Mietobjekten mit maximal acht bis 12 Wohneinheiten je Mietobjekt zusätzlich gefördert werden. Die mit den Zuschüssen gebauten Wohnungen dürfen nach Fertigstellung nur von Personen bezogen werden, die im Besitz eines Wohnberechtigungsscheins sind. Um solvente Investoren zu motivieren, auch in diesen eher ländlich geprägten Kommunen bezahlbaren Mietwohnraum zu schaffen, will sich der Rhein-Sieg-Kreis mit 15% bzw. 20%, maximal 30.000 Euro bzw. 40.000 Euro, an einer anteiligen Übernahme des vom Investor zu erbringenden 20%igen Eigenanteils beteiligen.

Auch würde der Rhein-Sieg-Kreis im Förderfall die Hälfte der Grunderwerbssteuer erstatten. Ferner würde nach Bezugsfertigkeit ein Mietausfall von bis zu drei Monaten bei einem langfristigen Leerstand übernommen.

Für die drei Fördervarianten soll der Rhein-Sieg-Kreis ein jährliches Fördermittelbudget von 150.000 Euro in 2021 und ab dem Jahr 2022 jährlich 160.000 Euro im zu verabschiedenden Haushalt zur Verfügung stellen. So lautet die Empfehlung des Finanzausschusses.

Landrat Sebastian Schuster wirbt ausdrücklich für das eigene Förderprogramm und appelliert an alle Investoren, sich beim Fachbereich Wohnungsbauförderung des Rhein-Sieg-Kreises zu informieren und nähere Einzelheiten zu erfragen. Gleichzeitig bittet er verkaufsbereite Eigentümer von geeigneten Baugrundstücken mit ausreichender Standortqualität in den Kommunen Windeck, Eitorf, Ruppichteroth, Neunkirchen-Seelscheid und Much, sich ebenfalls beim Fachbereich Wohnungsbauförderung des Rhein-Sieg-Kreises zu melden. „Dies soll zur Sicherstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse im Rhein-Sieg-Kreis beitragen“, so Landrat Schuster.

Hintergrund der kreiseigenen Förderung ist die begrenzte Anzahl an geeigneten und bezahlbaren Baugrundstücken in städtisch geprägten Bereichen.

Diese führt dazu, dass weniger Förderanträge für die Landesmittel eingehen, als gewünscht. Dass es sich beim Rhein-Sieg-Kreis insgesamt um eine lukrative Förderregion handelt zeigt die Tatsache, dass aktuell 14 Kreiskommunen in der höchsten landesweiten Kategorie (Mietniveau 4 – M 4) eingestuft sind und lediglich die Gemeinden Eitorf, Neunkirchen-Seelscheid, Ruppichteroth, Much und Windeck niedriger eingestuft wurden.

Aufgrund ausbleibender Anträge konnte der Kreis seit dem Jahr 2016 kaum Förderzusagen im Mietwohnungsbau für die niedrigeren Kostenkategorien aussprechen. Aus Sicht der Kreisverwaltung ist dies auch auf die für die Investoren günstigeren Förderkonditionen (höhere Fördergrunddarlehen, höhere Mieten), eine höhere Rentabilität und eine höhere Nachfrage bei den Vermietungen in den M 4-Kommunen zurückzuführen. Informationen zu den kreiseigenen Fördermöglichkeiten erteilt Klaus-Dieter Klein von der Wohnungsbauförderung des Rhein-Sieg-Kreises, Telefon 02241 133219, E-Mail: klaus-dieter.klein@rhein-sieg-kreis.de.

Weitere Informationen: https://www.rhein-sieg-kreis.de/wohnungsbaufoerderung

Pressemitteilung

Rhein-Sieg-Kreis

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