Bedeutungsvoller und grundlegender Beschluss der Landesseniorenvertretung in Mainz zur Stärkung der Seniorenmitwirkung
Ein guter Tag für alle Seniorinnen und Senioren in Rheinland-Pfalz
Koblenz. „In einer hauptamtlich geführten Gemeinde soll………ein Beirat für ältere Menschen eingerichtet werden. So steht es gleich zu Beginn in der beschlossenen Neufassung des § 56 ff. der Gemeindeordnung und des parallelen § 49 ff. der Landkreisordnung,“ berichtet Edgar Kühlenthal, Mitglied im Vorstand der Landesseniorenvertretung Rheinland-Pfalz (LSV) und stellvertretender Vorsitzender des Koblenzer Seniorenbeirats über den einstimmigen Beschluss der Mitglieder ohne Enthaltungen (!) bei der außerordentlichen Sitzung der LSV am 22.11.2023 in Mainz. Das Wort „soll“ ersetzt das jetzige „kann“ in der Gemeindeordnung wie parallel in der Landkreisordnung. Das Wort ‚soll‘ bedeutet in der Verwaltungssprache eher ein ‚muss‘. Bei allen Senioren-Angelegenheiten haben Seniorenbeiräte in Gemeinderat und Ausschüssen Rede- und Antragsrecht. So steht es in den weiteren Ausführungen der vorgeschlagenen Änderung. Zur Mitarbeit bei dem Projekt hat der Landesseniorenbeirat eine Arbeitsgemeinschaft mit sechs Experten aus den Seniorenvertretungen des Landes eingesetzt. Der Koblenzer Vorsitzende des Seniorenbeirats Prof. Dr. Heinz-Günther Borck ist Mitglied dieser Arbeitsgemeinschaft. Er hat für den Koblenzer Seniorenbeirat bereits 2015 mit der mit damaligen Sozialministerin wegen des Artikels 56a korrespondiert.
Die Arbeitsgruppe hat sehr gute ergebnisorientierte Arbeit geleistet (Urteile aus der Sitzung der Landesseniorenvertretung). Die Seniorenbeiräte sollten möglichst bald mit den lokalen Landesabgeordneten Kontakt aufnehmen, damit Unterstützung im Landtag gewonnen wird. Prof. Dr. Borck wird Kontakt aufnehmen mit den Koblenzer Landtagsabgeordneten, die auch Mitglied der Ratsfraktionen sind.
Pressemitteilung
Freie Wähler Koblenz
