Kreistag Mayen-Koblenz bestimmt die Entwicklung der Müll-Deponie Eiterköpfe

Eine Entscheidung für die Zukunft

Eine Entscheidung für die Zukunft

„Wir haben uns für die Zukunft entschieden“, signalisierte der Erste Kreisbeigeordnete Burkhard Nauroth dem Kreistag die weitere Entwicklung der Müll-Deponie Eiterköpfe.Foto: WE

26.06.2017 - 10:18

Koblenz. In seiner Sitzung hatte der Kreistag für die Mülldeponie Eiterköpfe eine wegweisende Entscheidung zu treffen, der jahrelange Vorbereitungen zugrunde lagen. Der weitere Verlauf der Tagesordnung war vorwiegend von Anträgen der Fraktionen geprägt. Ungewöhnlicherweise unterbrach Landrat Dr. Alexander Saftig den normalerweise vorgeschalteten öffentlichen Teil der Sitzung für einen langwierigen nichtöffentlichen Punkt, was einzelne Kreistagsmitglieder erregte und sie bei ihrer weiteren Terminplanung in arge Bedrängnis brachte.

Bereits 1986 schlossen sich die Kreise Mayen-Koblenz und Cochem-Zell sowie die Stadt Koblenz zum heutigen Abfallzweckverband (AZV) Rhein-Mosel-Eifel zusammen und betreiben seither gemeinsam die an der L117 nahe Ochtendung gelegene kommunale Müll-Deponie Eiterköpfe. Hier darf seit 2005 nur noch nachbehandelter Hausmüll endgelagert werden, weil seit diesem Zeitpunkt die Verwertung in den Fokus der Betrachtungen gerückt und dabei sogar in Erwägung gezogen wurde, dass in 15 bis 20 Jahren gar keine Deponierung mehr erforderlich wäre.

Infolge dieser Annahme schlossen seinerzeit viele Deponien. Ein fataler Irrtum, wie sich inzwischen herausgestellt hat, denn aufgrund neuer Vorgaben entstand wieder Deponiebedarf, besonders für mineralische Abfälle aus dem Straßenbau, von Abbrucharbeiten sowie für Aschen und Schlacken. Aus diesen Gründen wird die Zentraldeponie im jetzigen Ausbaustand in gut fünf Jahren vollständig verfüllt sein.

Die Verantwortlichen des AZV und der beteiligten Gebietskörperschaften standen vor der Frage, die Deponie trotz erheblichem Bedarf in wenigen Jahren zu schließen, ohne an anderer Stelle einen vergleichbaren Standort zur Verfügung zu haben. „Diese Variante ist für uns keine Option“, so der Erste Kreisbeigeordnete und AZV-Vorsteher Burkhard Nauroth. „Wir haben uns für die Zukunft entschieden.“


Interner Denkprozess


Ein seit etwa zwei Jahren andauernder interner Denkprozess kommt zu dem Schluss, dass bei Deponiebedarf in fast allen Regionen von Rheinland-Pfalz ein Entsorgungsnotstand im nördlichen Teil des Landes nur zu vermeiden ist, wenn vorhandene Standorte ausgebaut werden und sich dabei sogar für Abfallmengen öffnen, die nicht aus dem eigenen Einzugsgebiet stammen. Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt daher die Pläne zur Neuausrichtung des AZV.

Eine Erweiterung der Deponie Eiterköpfe, die derzeit ein Entsorgungsgebiet von 1642 Quadratkilometern mit rund 400.000 Einwohnern bedient, ist durch die Bauabschnitte sieben und acht möglich und bleibt dabei sogar noch in den Grenzen, für die es seit 1986 eine Planfeststellung gibt. Die beiden neuen Bauabschnitte umfassen zusammen zwölf Hektar der insgesamt 39 Hektar großen Deponiefläche und benötigen zu ihrer Herstellung ein Investitionsvolumen von netto gut 37 Millionen Euro. Diese Investition soll ausschließlich von einer noch zu gründenden Tochter-GmbH getragen werden und würde eine Entsorgungssicherheit für die nächsten nahezu 40 Jahre bedeuten bei einem zusätzlichen Füllvolumen von gut 5,1 Millionen Kubikmetern für vornehmlich mineralische Abfälle, die zudem eine als eher gering einzuschätzende Belastung aufweisen. Dieser Deponieraum soll von der noch zu gründenden 100-prozentigen Tochter-GmbH auch wirtschaftlich vermarktet werden zum Vorteil der Bürger durch Preisstabilität.

Mit sehr großer Mehrheit beschloss der Kreistag - vorbehaltlich der Zustimmung der Aufsichts- und Steuerbehörden - die notwendige Änderung der Verbandsordnung und den Gesellschaftervertrag zur Gründung der Tochter-GmbH. Der Kreistag Cochem-Zell wird sich am Dienstag, 27. Juni, mit dieser Angelegenheit befassen, der Stadtrat von Koblenz am Donnerstag, 29. Juni. Nach der abschließenden Beschlussfassung der Verbandsversammlung erfolgt die Umsetzung der Beschlüsse und die Gründung der Tochter-GmbH durch den AZV. Der Antrag der SPD-Kreistagsfraktion, wonach der Sitz der zu gründenden Gesellschaft in Ochtendung sein soll, wird wegen nötiger Rücksprachen mit den AZV-Partnern in der nächsten Kreistagssitzung behandelt.

Erstmalig seit Einführung der doppischen Buchführung ist der Landkreis verpflichtet, für das Geschäftsjahr 2015 einen Gesamtabschluss aufzustellen, also eine Betrachtung unter Berücksichtigung der einzubeziehenden Tochterorganisationen. Der Landkreis könnte dabei als Konzern aufgefasst werden. Bei einer Konsolidierung werden alle gegenseitigen Finanzbeziehungen eliminiert. Der Gesetzgeber hat diese Verpflichtung vermutlich deshalb vorgegeben, weil zunehmend Kommunen und dabei vorwiegend positiv wirtschaftende Geschäftszweige in Tochterunternehmen ausgliedern.

Die Vollkonsolidierung umfasst für den Landkreis die damals noch eigenbetriebsähnliche Einrichtung Abfallentsorgung, den Eigenbetrieb Jobcenter, die Stiftung für Natur und Umwelt sowie die Wirtschaftsförderungsgesellschaft am Mittelrhein (WFG). Eine Eigenkapitalkonsolidierung wurde für die Tochterorganisationen Gemeinschaftsklinikum Mittelrhein, Kraftwagen-Verkehr-Koblenz, Flugplatz Koblenz-Winningen, den AZV Rhein-Mosel-Eifel, die Zweckverbände Kultur-Forum Mayen-Koblenz und Industriepark A61/GVZ Koblenz ausgeführt. Weil die Jahresabschlüsse der Tochterorganisationen zum Teil erst Ende 2016 festgestellt wurden, war eine frühere Erstellung des Gesamtabschlusses des Kreises Mayen-Koblenz nicht möglich.

Die Gesamtergebnisrechnung weist einen Erfolg von 9,156 Millionen Euro aus, im Vergleich zum Landkreis selbst mit 9,165 Millionen Euro eine eher vernachlässigbare Differenz. Gravierender ist jedoch der Unterschied in der Gesamtbilanz. Dabei beläuft sich das negative Eigenkapital auf 16,5 Millionen Euro im Gegensatz zum Landkreis selbst mit 40,3 Millionen Euro. Der bessere Wert ist vorwiegend auf die Vollkonsolidierung der WFG zurückzuführen. Die komplizierten Zusammenhänge erläuterte den Kreistagsmitgliedern die Kämmerei. Den ersten Gesamtabschluss des Kreises Mayen-Koblenz nahm der Kreistag zustimmend zur Kenntnis und wird ihn für die weitere Steuerung der wirtschaftlichen Entwicklung heranziehen.

Bereits im April 2016 hatte die Fraktion der Grünen beantragt, der Kreis möge der Rahmenvereinbarung des Landes beitreten zur Einführung der elektronischen Gesundheitskarte für Asylbewerber. Die Verwaltung hatte seinerzeit umfangreiche Berechnungen angestellt, die zum Ergebnis hatten, dass die bisherige Regelung geringere Kosten verursachen würde. Damals entschied der Kreistag einstimmig, die Entscheidung zu vertagen, um weitere Prüfungen möglich zu machen. Ein erneuter Antrag der Grünen ließ die Forderung aufleben.


Geänderte Voraussetzungen


Die Grünen holen den Antrag regelmäßig aus der Schublade, so Vorwürfe der Christdemokraten, die mit geänderten Voraussetzungen durch die Grünen gekontert wurden. SPD-Fraktionsvorsitzender Achim Hütten verwies auf die positiven Erfahrungen, die die parteilose Kölner Oberbürgermeisterin erst kürzlich geäußert hatte und auf die ebenso positiven Erfahrungen der Stadt Düsseldorf. Um eine Eskalation der Situation zu vermeiden, schlug Landrat Dr. Saftig vor, bis zum Juli des nächsten Jahres Erfahrungen zu sammeln, die dann möglicherweise auch schon die bevorstehende Einführung im Landkreis Kusel und der Stadt Speyer berücksichtigen könnten. Der Kreistag wollte es anders und entschied mit der Mehrheit von 29 gegen 15 Stimmen wegen der von der Verwaltung errechneten Mehrkosten von rund 100.000 Euro, die jetzt geltende Regelung beizubehalten.

Aufgrund einer schon vor langen Jahren begonnenen Entwicklung sind viele Kommunen im Besitz von RWE-Aktien. Über seine WFG besitzt auch der Landkreis rund 1,8 Millionen Aktien dieses DAX-Konzerns. Beflügelt durch die eingeleitete Energiewende, bündelte der Konzern seine Geschäftsfelder erneuerbare Energien, Netz und Infrastruktur in der Tochter Innogy. Die Kursrückgänge der RWE-Aktie in den vergangenen Jahren und das vollständige Ausbleiben einer Dividende für das Jahr 2016 stießen bereits vor Jahresfrist eine Diskussion im Kreistag an, weil die Dividenden gravierende finanzielle Grundlage der WFG sind und der von ihr wahrgenommenen Aufgaben. Die Grünen stellten jetzt den Antrag, alle RWE-Aktien zu verkaufen und den Erlös hälftig in Aktien der Innogy zu investieren sowie in ein Beteiligungsmodell der EVM.

Aufgrund der intensiv geführten Diskussion, die auch die „Klumpenbildung“ mit RWE-Aktien aufgriff, zogen die Grünen ihren Antrag zurück. Es wurde sich einstimmig auf folgende Vorgehensweise geeinigt: Die WFG soll zeitlich gestaffelt bis zu 600.000 Aktien aus ihrem Besitz veräußern. Die Gremien der WFG - zu ihren Geschäftsführern gehören auch die Chefs der Kreissparkassen Koblenz und Mayen - sollen eine Anlagestrategie entwickeln, die den Finanzbedarf der WFG langfristig sichert.

Keiner Diskussion bedurfte es im Kreistag, diejenigen Gebietskörperschaften ideell zu unterstützen, die die „Sayner Hütte“, das „Eifeler Mühlsteinrevier“ und das „Moseltal“ als UNESCO-Weltkulturerbe anerkennen lassen wollen. Ein Antrag der FDP-Fraktion zur Entwicklung bezüglich der Elektromobilität, des demografischen Wandels und Kreisentwicklungskonzepts unter Berücksichtigung der geänderten Vorgaben des LEP IV wurde vom Landrat schriftlich beantwortet, provozierte jedoch weitere Fragen. Erneut war auch die Resolution der Grünen zur Trassenführung der Hochspannungs-Gleichstromübertragung Ultranet im Bereich Urmitz Thema im Kreistag.

Die Vorhabenträgerin Amprion hat durch die Bundesnetzagentur eine Fristverlängerung bis zum 13. November des Jahres bekommen, erforderliche Unterlagen beizubringen. Diese werden sodann geprüft und den Trägern öffentlicher Belange zur Stellungnahme zugeleitet. Bis zu diesem Zeitpunkt vertagte der Kreistag die Entscheidung über die Resolution der Grünen, weil erst dann sachliche Einwendungen gemacht werden können. WEC

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