Politik | 01.02.2020

Ortsgemeinde Eitelborn

Einsicht in die Haushaltssatzung

Eitelborn. Der Entwurf der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Eitelborn für das Haushaltsjahr 2020 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen steht den Einwohnerinnen und Einwohnern gem. § 97 Gemeindeordnung (GemO) ab öffentlicher Bekanntmachung bis zur Beschlussfassung durch den Ortsgemeinderat zur Einsichtnahme zur Verfügung. Die Einsichtnahme ist möglich bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur während der allgemeinen Öffnungszeiten im Fachbereich Finanzen, Zimmer 107. Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes der Ortsgemeinde für das Haushaltsjahr 2020 durch die Einwohnerinnen und Einwohner sind innerhalb einer Frist von 14 Tagen ab Bekanntmachung bei der Gemeindeverwaltung schriftlich einzureichen.

Daniel Best, Ortsbürgermeister

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