Entwurf der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Girod für 2020
Einsichtnahme für Einwohnerinnen und Einwohner
Während der Öffnungszeiten der VG-Verwaltung
Girod. Der Entwurf Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Girod für das Haushaltsjahr 2020 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen steht den Einwohnerinnen und Einwohnern gem. § 97 Gemeindeordnung (GemO) ab öffentlicher Bekanntmachung bis zur Beschlussfassung durch den Ortsgemeinderat zur Einsichtnahme zur Verfügung.
Zeit und Ort der Einsichtnahme
Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur während der allgemeinen Öffnungszeiten, montags bis mittwochs von 8 Uhr bis 12:30 Uhr und von 14 Uhr bis 16 Uhr, donnerstags von 8 Uhr bis 12:30 Uhr und von 14 Uhr bis 18 Uhr sowie freitags von 8 Uhr bis 12:30 Uhr, im Sachgebiet 1.4 -Finanzen, Haushalt, Steuern-, Zimmer 107. Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes der Ortsgemeinde für das Haushaltsjahr 2020 durch die Einwohnerinnen und Einwohner sind innerhalb einer Frist von 14 Tagen ab Bekanntmachung bei der o.g. Stelle schriftlich einzureichen.
Hans-Jürgen Herbst
Ortsbürgermeister Girod
