Jagdgenossenschaft Weidenhahn
Einsichtnahme des Jagdkataster
Vom 28. Februar bis 13. März
20.02.2020 - 12:06
Weidenhahn. Das Jagdkataster des gemeinschaftlichen Jagdbezirkes Weidenhahn liegt, gemäß § 15 Absatz 2 der Satzung vom 28. Februar bis 13. März, in Zimmer 215 der Verbandsgemeindeverwaltung Selters, während der Besucherzeiten zur Einsichtnahme durch die Mitglieder, aus.
Joachim Schneider,
1. Beisitzer