Historisches Schild an der Hochkreuz-Kapelle auf dem Thürer Berg enthüllt
Einst wirkten hier die Bürgermeister als Schöffen
Thür/Mendig. Nachdem die engagierten Männer der Thürer Seniorenwerkstatt bereits für zahlreiche historische Thürer Gebäude sowie für die Fraukirch und den Fraukircher Hoff kunstvoll gestaltete Hinweisschilder gefertigt und angebracht hatten, wurde jetzt ein weiteres, von der Seniorenwerkstatt geschaffenes Informationsschild an der Kreuzkapelle auf dem Thürer Berg („Hochkreuz“) enthüllt.
Nachdem VG-Bürgermeister Jörg Lempertz die Ortsbürgermeister aus Thür, Bell und Trimbs, Rainer Hilger, Bernd Merkler und Peter Schmitt sowie Stadtbürgermeister Hans Peter Ammel und die 1. Beigeordnete aus Plaidt, Hedi Lotzen zu einer kleinen Feierstunde vor Ort begrüßt hatte, gab er das Wort an Friedrich Hermes weiter, der die in knapper Form auf dem Hinweisschild zusammen gefassten Fakten in einem lebendig gestalteten und äußerst informativen Vortrag erläuterte. „Dies ist heute eigentlich ein historisches Treffen, da einige Bürgermeister vor Ort sind, die ehemals zur historischen Pellenz gehörten. Insgesamt waren es 14 Dörfer: Bell, Eich, Ettringen, Fressen (Fresserhöfe), Hausen (mit Betzing), Kottenheim, Kretz, Nickenich, Plaidt, Thür, Trimbs, Wassenach, Welling und Niedermendig als Hauptort der historischen Pellenz. Urkundlich wird das im Jahre 1230 – also vor fast 800 Jahren – zum ersten Mal erwähnt. Damals waren Ihre Amtsvorgänger hier auf den Mendiger Berg („in monte Mendig“) zu einer Gerichtsversammlung gekommen. Es ging um einen Rechtsstreit zwischen dem damaligen Thürer Bürgermeister Christianus de Ture – er ist damit der erste urkundlich erwähnte Thürer Bürgermeister – und dem Hofmann des Hofgutes des Klosters Sayn in Thür“, so Friedrich Hermes, der mit Hinweis auf den Thürer Ortsbürgermeister weiter ausführte: „Heute steht Rainer Hilger hier – vielleicht der 80. Nachfolger des Christianus de Ture. Zugrunde gelegt habe ich diesen Angaben die durchschnittliche Amtszeit der Thürer Bürgermeister seit Einführung der preußischen Gemeindeordnung im Jahre 1845: 18 Bürgermeister in 172 Jahren, d. h. knapp 10 Jahren pro Bürgermeister.“
Entscheidung über Tod oder Leben
Wie aus späteren Weistümern hervorgeht, z. B. dem Weistum von 1461, hatten die Treffen der Bürgermeister auch den Zweck, die Herrschaftsverhältnisse zu „weisen“, wen sie – also die Bürgermeister - in der Pellenz als obersten Gewaltherrn über alle weltlichen Dinge anerkennen. Das war im Jahre 1230 noch der Graf Heinrich III. von Sayn. Seit Ende des 13. Jahrhunderts waren es die Grafen von Virneburg und mit dem Aussterben der Virneburger waren es ab Jan. 1546 die Kurfürsten von Trier. Diese hatten es schon lange auf die Pellenz abgesehen und deshalb setzten sie die Änderung der Herrschaftsverhältnisse sofort um: ein Namensvetter des heutigen Bürgermeisters der Verbandsgemeinde Mendig, der kurfürstliche Marschall Jörg von der Leyen, beorderte die Bürgermeister der 14 Pellenzdörfer bereits zum Dreikönigstag 1546 nach Niedermendig, damit sie den Eid auf den neuen Landesherrn, den Kurfürsten von Trier, ablegen.
Die Bürgermeister waren gleichzeitig Schöffen in dem pfalzgräflichen Hoch- und Halsgericht der Pellenz, das sich seit 1546 in kurfürstlicher Zuständigkeit befand. Hierzu erläuterte Friedrich Hermes: „Schöffe ist daher auch eine alte Bezeichnung für Bürgermeister. Als Schöffen des Hochgerichts der Pellenz hatten sie über Leben und Tod der Angeklagten zu entscheiden. So wird in dem bereits erwähnten Weistum von 1657 geregelt, dass die Schöffen beim Urteilsspruch „Tod durch den Strang“ gemeinsam den Galgen errichten mussten. Und einige Schöffen hatten noch besondere Aufgaben: Der Kottenheimer Bürgermeister hatte das Holz für den Galgen zu besorgen, der Ettringer hatte das Holz zum Thürer Berg zu fahren und der Thürer Bürgermeister hatte die Leiter zu stellen. Die Historiker gehen davon aus, dass das Gericht auf dem Mendiger Berg (oder Thürer Berg, wie er seit der Neuzeit genannt wird) tagte. Sie sprechen daher von dem „Mendiger Berggericht“. Die Hinrichtungsstätte befand sich jedoch einige hundert Meter von der Gerichtsstätte entfernt in Richtung Obermendig, etwa dort, wo heute die B 262 den Berg durchschneidet.
Ein markantes Wahrzeichen der Pellenz
Neben der Bedeutung als Rechtsdenkmal hat der Thürer bzw. Mendiger Berg auch noch die Bedeutung eines „Kalvarienberges“. Dies ist auch heute noch mit der Kreuzkapelle deutlich und unübersehbar sichtbar. Das Abschreiten des Kreuzweges bis zu einer Kapelle oder einer Kreuzigungsgruppe auf einer Berganhöhe geht zurück auf die Zeit der Kreuzzüge. Diejenigen, die es sich nicht leisten konnten, nach Jerusalem zu pilgern, konnten sich in der Heimat mit einem Kreuzweg den Leidensweg Christi vergegenwärtigen. Ziel war ein Hochkreuz oder eine Kreuzigungsgruppe.
Häufig stand dieses Hochkreuz auf der Gemarkungsgrenze mehrerer Gemeinden, so ass von jedem Ort ein Kreuzweg dorthin führte. So führten auch zum „Hochkreuz“ die Kreuzwege von Thür, Nieder- und Obermendig. Von den Stationen, die sich ehemals von Thür an der Straße zum Hochkreuz befanden, sind noch Reste der Tuffquadern zu erkennen, auf denen die Bildstöcke standen. „Zusammenfassend lässt sich also sagen: die Kreuzkapelle hier auf dem Thürer Berg stellt ein markantes Wahrzeichen der Pellenz dar, in rechtlicher und in religiöser Hinsicht“, so Friedrich Hermes.
Während VG-Bürgermeister Jörg Lempertz sich bei Friedrich Hermes mit den Worten bedankte: „Die Heimat entfaltet erst ihre ganze Ausstrahlung, wenn man sie erklärt. Diesem Ziel sind wir heute wieder etwas näher gekommen“, dankte der Thürer Ortsbürgermeister Rainer Hilger insbesondere auch der Seniorenwerkstatt für die Gestaltung des Hinweisschildes, das - wie Stadtbürgermeister Hans Peter Ammel erwähnte, an dem im Eigentum der Stadt befindlichen Gebäude angebracht worden war. FRE
