Ortsgemeinde Vielbach

Entwurf der Haushaltssatzung

Vielbach. Der Entwurf der Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen für das Jahr 2020 der Ortsgemeinde Vielbach liegt, gemäß § 97 I GemO, in Zimmer 207 der Verbandsgemeindeverwaltung Selters während der Besucherzeiten zur Einsichtnahme für die Einwohner/innen aus. Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung, des Haushaltsplans oder seiner Anlagen sind innerhalb einer Frist von 14 Tagen von Freitag, 31. Januar bis Donnerstag, 13. Februar ab Bekanntmachung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Selters, Am Saynbach 5-7, 56242 Selters durch die Einwohner/innen schriftlich einzureichen.

Ulrich Schneider

Ortsbürgermeister Vielbach