Politik | 07.03.2020

OG Ruppach-Goldhausen

Entwurf der Haushaltssatzung

Ruppach-Goldhausen. Der Entwurf der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Ruppach-Goldhausen für das Haushaltsjahr 2020 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen steht den Einwohnerinnen und Einwohnern gem. § 97 Gemeindeordnung (GemO) ab öffentlicher Bekanntmachung bis zur Beschlussfassung durch den Ortsgemeinderat zur Einsichtnahme zur Verfügung. Zeit und Ort der Einsichtnahme: Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur während der allgemeinen Öffnungszeiten (montags bis mittwochs 8 bis 12.30 Uhr und von 14 bis 16 Uhr, donnerstags von 8 bis 12.30 Uhr und von 14 bis 18 Uhr sowie freitags von 8 bis 12.30 Uhr). Sachgebiet 1.4 / Finanzen, Haushalt, Steuern - Zimmer 109. Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes der Ortsgemeinde für das Haushaltsjahr 2020 durch die Einwohnerinnen und Einwohner sind innerhalb einer Frist von 14 Tagen ab Bekanntmachung bei der o.g. Stelle schriftlich einzureichen.Klaus Henkes

Ortsbürgermeister

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