Ortsgemeinde Maxsain

Entwurf derHaushaltssatzung

Maxsain. Der Entwurf der Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen für das Jahr 2020 der Ortsgemeinde Maxsain liegt, gemäß § 97 I GemO, in Zimmer 205 der Verbandsgemeindeverwaltung Selters während der Besucherzeiten zur Einsichtnahme für die Einwohner/innen aus. Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung, des Haushaltsplans oder seiner Anlagen sind innerhalb einer Frist von 14 Tagen vom 6. bis 20. März ab Bekanntmachung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Selters, Am Saynbach 5-7, 56242 Selters durch die Einwohner/innen schriftlich einzureichen.

Willi Löcher,

Ortsbürgermeister der

Ortsgemeinde Maxsain