Ortsgemeinde Kobern-Gondorf
Erhöhung der Steuersätze für Gewerbe- und Grundsteuer zu erwarten
Kobern-Gondorf. In der ersten Sitzung in 2023 hat sich der Gemeinderat mit den Steuersätzen für Gewerbe- und Grundsteuer befasst.
Auch wenn zu diesem Zeitpunkt Haushalt und Haushaltssatzung noch nicht zu beschließen war, sieht die überwiegende Mehrheit des Rates die Verpflichtung, die Bürgerschaft über die zu erwartende Erhöhung frühzeitig zu informieren.
Bei allen Preissteigerungen, die die Bürgerinnen und Bürger aktuell belasten, sind auch diese Ausgabensteigerungen eine Belastung, die der einzelne zu berücksichtigen hat.
Auslöser der Erhöhung ist die Anpassung der sogenannten Nivellierungssätze durch das Land Rheinland-Pfalz. Hierzu hat auch Bürgermeisterin Laymann im Januar in den Amtlichen Mitteilungen ausführlich Stellung bezogen.
Es geht, um es auf den Punkt zu bringen:
• Um eine nicht ausreichende Finanzausstattung der Gemeinden durch das Land Rheinland-Pfalz und um die Tatsache, dass der Verfassungsgerichtshof dies zweimal in Klageverfahren gegenüber dem Land Rheinland-Pfalz feststellen musste.
• Um die Festsetzung neuer Nivellierungssätze für Grund- und Gewerbesteuer durch das Land Rheinland-Pfalz mit dem neuen Landesfinanzausgleichsgesetz, das Mehreinnahmen der Gemeinden dadurch herbeiführt, indem die Gemeinden das Geld den Bürgern abnimmt.
• Dass unabhängig davon, welche Hebesätze die Gemeinde beschließt, die Erhöhung auf den Nivellierungssatz bei der Berechnung der Steuerkraft und damit bei den zu zahlenden Umlagen an Landkreis und Verbandsgemeinde berücksichtigt werden.
• Mögliche Förderungen der Gemeinde die höheren Steuersätze voraussetzen.
• Bei der Genehmigung von Kreditaufnahmen die höheren Steuersätze notwendig sind.
Insofern haben Kreisverwaltung und Verbandsgemeindeverwaltung angekündigt, vorzuschlagen bzw. einzufordern, dass die Nivellierungssätze durch die Gemeinden als Mindestmaß erhoben werden. Faktisch übt das Land Rheinland-Pfalz einen bewussten Zwang zur Erhöhung und zur deutlichen Mehrbelastung der Bürgerinnen und Bürgern aus.
Dem Ortsgemeinderat ist es dabei wichtig darauf hinzuweisen, dass die Verursacher für die Erhöhung der Steuersätze in Mainz sitzen.
Aufgrund der Vorgabe der neuen Nivellierungssätze bei Grund- und Gewerbesteuer durch das Land Rheinland-Pfalz ist für die Bürgerinnen und Bürger davon auszugehen, dass mit Verabschiedung des Haushaltes 2023 diese deutliche Steigerung der Steuersätze verabschiedet und damit erhoben werden muss. Die Nivellierungssätze steigen ab dem 1. Januar. Bei der Grundsteuer A von bisher 300% auf 345%, bei der Grundsteuer B von bisher 365% auf 465% und bei der Gewerbesteuer von bisher 365% auf 380%. Dies bedeutet alleine bei der Grundsteuer B eine Steigerung für die Bürgerinnen und Bürger um etwa 30%.
Diese Information an die Bürgerschaft frühzeitig zu geben, wurde durch den Gemeinderat mit überwältigender Mehrheit beschlossen.
Die Öffnungszeiten des Gemeindebüros lauten wie folgt: Montag 9 bis 13 Uhr und 15.30 Uhr bis 18 Uhr, Dienstag bis Freitag 9 bis 13 Uhr. Tel. (0 26 07) 10 57, E-Mail: gemeinde@kobern-gondorf.de.
Pressemitteilung der
Ortsgemeinde Kobern-Gondorf
