Politik | 23.03.2021

Antrag der Unabhängigen Wählergemeinschaft Meckenheim

Erstattung der OGS Beiträge beantragt

Meckenheim. Die Unabhängige Wählergemeinschaft Meckenheim hat den Antrag gestellt, dass die Elternbeiträge für die Offene Ganztagsschule (OGS) für den Monat Februar 2021 erstattet werden. Da im kompletten Monat Februar aufgrund der durchgehenden Schließung der Schulen keine Leistungen im Zusammenhang mit der OGS erbracht wurden, halten es die Unabhängigen für folgerichtig, die Eltern in diesem Monat von den Beiträgen freizustellen. Dies gelte unabhängig von der Frage, ob es zum jetzigen Zeitpunkt Ankündigungen / Zusagen seitens des Finanzministeriums NRW oder von anderen staatlichen Stellen für eine anteilige Übernahme der Elternbeiträge gebe. Die Politik müsse hier vielmehr ihrer Verantwortung gegenüber den in vielerlei Hinsicht durch die Corona-Pandemie teils erheblich belasteten jungen Familien gerecht werden. Die UWG hält dies für eine moralische Verpflichtung, die von Fragen der Finanzierung nicht negativ beeinflusst werden dürfe, zumal es sich im vorliegenden Sachverhalt nicht um eine besondere Vergünstigung handele, sondern schlichtweg um die Rückführung von Beiträgen für eine de facto nicht erbrachte Leistung. Entschieden werden kann über den Antrage der UWG leider erst im Mai, da die Verwaltung der Stadt Meckenheim dem am 12.03. eingereichten Antrag aus formalen Gründen (der Antrag wurde nicht wie vorgeschrieben 14 Tage vor der nächsten Ratssitzung eingereicht, sondern 12 Tage vorher) die Aufnahme auf die Tagesordnung der Ratssitzung am 24. März verwehrt hat.

Pressemitteilung

Unabhängige Wählergemeinschaft Meckenheim

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