Sitzung des Verbandsgemeinderats Mendig
Erstmals im neuen Sitzungssaal getagt
Themen: Feststellung des Jahresabschlusses 2020, Auftragsvergaben
und gemeinsame Ersatzwasserversorgung mit dem WVZ Maifeld-Eifel
Mendig. Am Mittwoch, dem 13. Juli tagte der Verbandsgemeinderat Mendig zum ersten Mal in dem neuen, mit modernster Technik ausgestatteten Sitzungssaal im Rathaus.
Zum ersten Tagesordnungspunkt „Jahresabschluss 2020“ übergab VG-Bürgermeister Jörg Lempertz das Mikrofon an das älteste (anwesende) Ratsmitglied Ernst Einig. Dieser wiederum gab das Wort zunächst an den Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses, Jürgen Reimann weiter, der berichtete, dass es –nach ausführlicher Prüfung- keinerlei Beanstandungen seitens des Rechnungsprüfungsschusses gebe.
Dem Vorschlag Jürgen Reimanns folgend beschloss der Rat einstimmig: 1. den Jahresabschluss der Verbandsgemeinde Mendig zum 31.12.2020 festzustellen und das Ergebnis auf die neue Rechnung vorzutragen, 2. der Übertragung von Haushaltsmitteln in Höhe von insgesamt 2.459.080,37 Euro (davon 187.891,57 EUR im ordentlichen Bereich und 2.271.188,80 Euro im investiven
Bereich) zuzustimmen und 3. die im Jahresabschluss ausgewiesenen über- und außerplanmäßigen Haushalts-Überschreitungen nachträglich zu genehmigen, Dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde und den Beigeordneten, soweit diese den Bürgermeister vertreten haben, wurde –ebenfalls einstimmig- Entlastung zum Jahresabschluss 2020 erteilt.
Im Rahmen der gemäß Gemeindehaushalts-Verordnung vorgeschriebenen Information über den Haushaltsvollzug per 30.06.2022 den Stand des Vollzugs wies VG-Bürgermeister Jörg Lempertz darauf hin, dass der Haushaltsplan für 2022 am 08.12.2021 beschlossen- und von der Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 10.12.2021 genehmigt wurde. „Im Wesentlichen gibt es hier nur zwei Abweichungen: Zum einen beim Ansatz im Asylbereich, der im ersten Halbjahr 2022 nicht nur 50 Prozent der Aufwendungen ausmachte, sondern 71 Prozent. Dies liegt daran, dass die ukrainischen Flüchtlinge von uns bis zum 01.06.2022 finanziert- und betreut wurden. Ab dem 01.06. revidiert sich dies, da ab diesem Zeitpunkt die Leistungen für die ukrainischen Flüchtlingen an die ARGE übertragen wurden“, so VG-Bürgermeister Lempertz, der weiter ausführte: „Auch bei der Grundsicherung im Alter ist eine Erhöhung festzustellen, was sowohl mit den über 60-jährigen ukrainischen Flüchtlingen zu tun hat als auch mit der steigenden Anzahl von Rentnern, die auf die Grundsicherung angewiesen sind. Fazit: Durch verschiedene Einsparungen können die derzeit bekannten Mehrausgaben gedeckt werden. Gravierende Abweichungen, die den Erlass einer sofortigen Nachtragshaushaltssatzung erforderlich machen würden, sind nicht erkennbar.“
Nach einer kontroversen Debatte über die Schieber-Instandsetzung am Entenweiher in Obermendig, beschloss der Rat mit Stimmenmehrheit, den Auftrag hierfür an die Firma Martin Meurer & Co. zum Preis von 35.191,92 Euro zu vergeben. Ebenfalls mit Stimmenmehrheit wurde beschlossen, den Auftrag für die Neugestaltung Außenanlage Grundschule Rieden an die Firma Porz zu vergeben (die Bruttoauftragssumme beträgt 23.001,20 Euro); die –Firma Nette Tief und Straßenbau mit der Sanierung einiger in der Verbandsgemeinde vorhandener Radwege zum Angebotspreis von 170.253,78 Euro zu beauftragen und die erforderliche Maßnahme zur Erneuerung der Elektroverteilungen in der Pfarrer-Bechtel-Grundschule Mendig sowie den Planungsauftrag hierfür an das Ing.-Büro HTP in Ettringen zu vergeben.
Dass unser Wasser ein kostbares Gut ist, haben die sinkenden Füllstände der Wasserversorger deutlich gemacht. In einem Modellvorhaben hat die VG Mendig gemeinsam mit dem Wasserversorgungs-Zweckverband Maifeld Eifel (WVZ) eine Ersatzwasserversorgung konzipiert, die in Rheinland Pfalz einmalig sein dürfte und die nahezu unerschöpflichen Wasservorkommen des Rheins über Kruft, den Hochbehälter Thür bis zum Gänsehals nach Bell in die VG Mendig und darüber hinaus bringt. Die Kooperation zwischen dem Wasserwerk Mendig und dem WVZ bedeutet bedeute Sicherheit für alle, unterstrich VG-Bürgermeister Jörg Lempertz.
Der Verbandsgemeinderat Mendig sprach sich einstimmig für den Abschluss der Zweckvereinbarung in der von der Kommunalberatung RLP –entsprechend einer Forderung der ADD- geänderten Fassung aus. Diese beinhaltet u.a., dass die Vertragspartner zum Ende des Wirtschaftsjahres 2032 erstmals die Zweckvereinbarung kündigen können; danach ist eine Kündigung der Zweckvereinbarung zum jeweiligen Schluss eines Wirtschaftsjahres möglich. Eine entsprechende Kündigung des Vertragspartners muss spätestens drei Jahre vor dem Zeitpunkt, zu dem die Kündigung wirksam werden soll, erfolgen. Davon unberührt bleibt das außerordentliche Kündigungsrecht aus wichtigem Grund.
FRE
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