Politik | 19.10.2022

Die Menschen in Arbeit bringen und nicht im sogenannten „Bürgergeld“ verwalten

Erwin Rüddel: „Das Prinzip des Förderns und Forderns nicht aufgeben!“

Kreis Neuwied. „Das von der Ampel-Regierung favorisierte bedingungslose Grundeinkommen ‚Bürgergeld‘ ist, insbesondere gerade auch im Hinblick auf unsere Region mit großem Arbeitskräftemangel, der absolute Irrweg und in der jetzigen Situation eine Katastrophe für Deutschland. Denn mit dem Bürgergeldgesetz wird das Gleichgewicht von Fördern und Fordern aufgeben. Damit begeht die Bundesregierung einen arbeitsmarktpolitischen Sündenfall, der sich auch in meinem Wahlkreis negativ auswirken wird“, erklärt aktuell der heimische CDU-Bundestagsabgeordnete Erwin Rüddel. Das Bürgergeld, inklusive im Zusammenhang stehender Vergünstigungen, motiviere nicht unbedingt dazu, im Berufsleben weiterhin tätig zu sein und ließe zudem die steuerlichen Belastungen derjenigen enorm steigen, die ihrer beruflichen Tätigkeit weiterhin nachgehen. „Wir sollten alles dafür tun, Menschen in Arbeit zu bringen, statt sie in einem sogenannten ‚Bürgergeld‘ zu verwalten“, konkretisiert der Christdemokrat. Dementsprechend sollte sich die Bundesregierung auf eine bessere Vermittlung und Eingliederung in Arbeit und wirkungsvolle Verwaltungsstrukturen konzentrieren und dabei die Möglichkeit von Leistungskürzungen beibehalten. Außerdem müssten vor allem junge Menschen besser gefördert werden. „Sie dürfen gar nicht erst in einen dauerhaften Leistungsbezug geraten. Das wäre ein Ausdruck von Respekt“, so Rüddel.

Der Parlamentarier merkt ferner an, dass das Ganze primär auf dem Rücken des Mittelstandes bezahlt werden muss. Zudem werde das Bürgergeld die Inflation noch deutlich bestärken und durch die Abschaffung der „Schuldenbremse“ werde der nachfolgenden Generation zusätzlich der Wohlstand genommen. Nach Vorstellung der Ampel-Regierung sollen Bezieher von Bürgergeld zukünftig in wesentlich geringerem Umfang als bisher an der Vermittlung in Arbeit mitwirken müssen. Innerhalb der ersten sechs Monate soll es bei Pflichtverstößen keine Leistungskürzungen mehr geben. Die Angemessenheit der Wohnung und der Heizkosten sollen zwei Jahre lang nicht mehr geprüft und in dieser Zeit soll ein Schonvermögen bis 60.000 Euro anerkannt werden.

Angesichts dieser Änderungen, befürchtet der heimische Bundestagsabgeordnete, dürften sich wohl manche Bezieher von Bürgergeld künftig die Frage stellen, ob es sich überhaupt noch lohnt, eine neue Arbeit zu finden. Das schlage sich konkret im großen Rahmen besonders für den arbeitenden Mittelstand negativ nieder.

„Der Plan der Regierungs-Ampel schwächt den Leistungsgedanken und schlägt angesichts des Arbeitskräftemangels eine völlig falsche Richtung ein. Stattdessen müssen wir beim Fördern besser werden und dürfen auf das Prinzip des Forderns nicht verzichten“, bekräftigt Erwin Rüddel.

Pressemitteilung des

Büro von Erwin Rüddel

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