Über 300 Widersprüche gegen WKB
FWM fordert Transparenz und Umdenken
Mayen. In Fortsetzung der Berichterstattung über die erstmals zugestellten WKB-Bescheide im Mayener Stadtkern zeigt sich zunehmend das Ausmaß der Kritik und des Verwaltungsaufwands rund um die wiederkehrenden Straßenbeiträge (WKB).
Nach Angaben der Stadtverwaltung sind seit Zustellung der Bescheide weit über 300 Einwendungen und förmliche Widersprüche eingegangen – vielfach verbunden mit umfangreichen, teils mehrseitigen Auskunftsersuchen und detaillierten Begründungen. Die Stadt bestätigt, dass diese Widersprüche unter Beteiligung einer extern beauftragten Beratungskanzlei bearbeitet werden. Bereits daraus ergeben sich längere Bearbeitungszeiten. Zudem weist die Verwaltung darauf hin, dass zu einzelnen Fragestellungen derzeit noch keine abschließenden Aussagen möglich sind.
Externe Kanzlei und hohe Erstellungskosten Um überhaupt die ersten Bescheide für die größte Abrechnungseinheit Mayens erstellen zu können, hatte der Stadtrat bereits im Dezember 2024 – gegen die Stimmen der FWM-Fraktion – die Berechnungen an eine externe Anwaltskanzlei vergeben. Allein hierfür wurden über 80.000 Euro aufgewendet. Nach Einschätzung der Freien Wähler Mayen (FWM) war diese Auslagerung unnötig und wirtschaftlich fragwürdig. Inzwischen sollen sich die Gesamtkosten für die Erstellung und Abwicklung der WKB-Bescheide auf über 500.000 Euro belaufen. Diese Summe umfasst neben externen Beratungsleistungen auch erhebliche interne Verwaltungsaufwände.
Weitere Kosten drohen durch Rechtsverfahren Bislang kaum thematisiert wurde ein weiterer Kostenfaktor: Sollte ein Teil der über 300 Widersprüche nicht verwaltungsintern erledigt werden können, ist davon auszugehen, dass zahlreiche Verfahren vor dem Stadtrechtsausschuss und möglicherweise auch vor den Verwaltungsgerichten landen werden. Mit jedem dieser Verfahren entstehen der Stadt zusätzliche Kosten – unter anderem durch Personalbindung, Sitzungen des Rechtsausschusses, externe juristische Beratung sowie mögliche Gerichts- und Anwaltskosten. Wie hoch diese Belastungen im Einzelnen ausfallen könnten, ist bislang nicht öffentlich beziffert worden. Kritiker sehen hierin jedoch ein erhebliches finanzielles Risiko für den städtischen Haushalt, das bei der Einführung und Umsetzung des WKB-Systems bislang nicht transparent dargestellt wurde. Widersprüche verstärken Grundsatzdebatte Die hohe Zahl an Widersprüchen, die Einbindung externer Kanzleien, die bereits aufgelaufenen Kosten sowie die drohenden zusätzlichen Belastungen durch Rechtsverfahren verschärfen die grundsätzliche Debatte über Sinn und Verhältnismäßigkeit des WKB-Systems in Mayen. Vor diesem Hintergrund rückt zunehmend die Frage in den Fokus, ob die Beitragserhebung insgesamt rechtlich haltbar und wirtschaftlich vertretbar ist. Grundsätzlich bestehen hierfür drei Ansatzpunkte: ein kommunaler Satzungsbeschluss aufgrund von Unverhältnismäßigkeit, der gerichtliche Nachweis rechtswidriger Abrechnungseinheiten oder eine Änderung des Landesrechts. Während gerichtliche Verfahren und gesetzliche Anpassungen langwierig sind, eröffnet sich auf kommunaler Ebene ein klar geregelter Handlungsspielraum.
Unverhältnismäßigkeitsklausel als möglicher Ausweg In der Ausbaubeitragssatzung der Stadt Mayen ist in § 1 Abs. 4 ABS WKB ausdrücklich festgelegt, dass Ausbaubeiträge nicht erhoben werden dürfen, wenn die Kosten der Beitragserhebung außer Verhältnis zu dem zu erwartenden Beitragsaufkommen stehen. Diese sogenannte Unverhältnismäßigkeitsklausel ermöglicht es Stadtverwaltung und Stadtrat grundsätzlich, das gesamte WKB-System auszusetzen, sofern ein entsprechendes Missverhältnis nachgewiesen wird. Angesichts der bereits entstandenen Kosten, der laufenden Bearbeitung hunderter Widersprüche und der absehbaren zusätzlichen Belastungen durch Rechtsverfahren gewinnt diese Regelung aus Sicht der Kritiker zunehmend an Bedeutung. Aus anderen Kommunen liegen hierzu bereits Vergleichszahlen vor. In der Landeshauptstadt Mainz wurde öffentlich berichtet, dass bis zu 35 Prozent der Beitragseinnahmen allein für Verwaltung und Bürokratie aufgewendet werden. Sollte sich für Mayen ein ähnliches Verhältnis ergeben, könnte dies bedeuten, dass die Beitragserhebung gegen den Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit der Verwaltung verstößt – und damit nach der eigenen Satzung rechtlich unzulässig wäre.
Debatte vor entscheidender Phase Die Vielzahl an Widersprüchen, der massive Verwaltungs- und Kostenaufwand, die Einbindung externer Kanzleien sowie die ungeklärten Grundlagen für den WKB 2025 zeigen, dass das Thema die Stadt Mayen noch über Jahre beschäftigen könnte. Die Diskussion über Transparenz, Rechtmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit der wiederkehrenden Straßenbeiträge ist damit an einem Punkt angekommen, an dem politische Entscheidungen unausweichlich werden. Die Freien Wähler Mayen empfehlen generell allen Betroffenen dringend, die Beratertage der Stadt bzw. bei Terminproblemen individuelle Beratungstermine zu nutzen. „Niemand sollte diese Bescheide ungeprüft hinnehmen. Wer fristgerecht widerspricht, verschafft sich Zeit und sichert seine Rechte. Unser Ziel ist Transparenz und Fairness – und dass Straßenbeiträge nur dort erhoben werden, wo sie rechtlich zulässig und sachlich gerechtfertigt sind“, erklärt Hans-Georg Schönberg, Vorsitzender der FWM-Fraktion im Mayener Stadtrat.
Pressemitteilung FWM
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