Politik | 17.01.2020

Feststellung des Jahresabschlusses 2018

Feststellung des Jahresabschlusses

Entlastung des Ortsbürgermeisters, der Ortsbeigeordneten und des Bürgermeisters und der Beigeordneten der Verbandsgemeinde Montabaur wird bekannt gemacht

Neuhäusel. Der Rat der Ortsgemeinde Neuhäusel hat in seiner Sitzung am 4. Dezember 2019 gem. § 114 Abs. 1 der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO) vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153) in der derzeit gültigen Fassung den vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Jahresabschluss 2018 mit einer Bilanzsumme von 15.949.098,91 Euro und einem Jahresüberschuss von 91.978,74 Euro in der Ergebnisrechnung festgestellt, sowie dem Ortsbürgermeister, den Ortsbeigeordneten und dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde Montabaur uneingeschränkt die Entlastung erteilt.

Die vorstehenden Beschlüsse des Rates der Ortsgemeinde Neuhäusel über die Feststellung des Jahresabschlusses und die Entlastung des Ortsbürgermeisters, der Ortsbeigeordneten sowie des Bürgermeisters und der Beigeordneten der Verbandsgemeinde Montabaur werden hiermit gem. § 114 Abs. 2 Satz 1 GemO öffentlich bekannt gemacht.

Gemäß § 114 Absatz 2 Satz 2 GemO liegt der Jahresabschluss 2018 der Ortsgemeinde Neuhäusel und der Rechenschaftsbericht zur Einsichtnahme vom 20.01.2020 bis 31.01.2020 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Fachbereich Finanzen (Zimmer 107), Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Kernarbeitszeit (montags bis mittwochs 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr und von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr, donnerstags von 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr und von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr sowie freitags von 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr), öffentlich aus.

Ortsgemeinde Neuhäusel

gez. Werner Christmann

Ortsbürgermeister

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