Politik | 13.01.2020

Stiftung Hospitalfonds der Stadt Montabaur

Feststellung des Jahresabschlusses 2018

Uneingeschränkte Entlastung durch den Rat

Montabaur. Der Rat der Stadt Montabaur hat in seiner Sitzung am 19. Dezember 2019 gem. § 114 Abs. 1 der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO) vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153) in der derzeit gültigen Fassung den vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Jahresabschluss 2018 mit einer Bilanzsumme von 877.389,59 Euro und einem Jahresfehlbetrag von 10.314,89 Euro in der Ergebnisrechnung festgestellt sowie der Stadtbürgermeisterin, den Stadtbeigeordneten und dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde Montabaur uneingeschränkt die Entlastung erteilt. Die vorstehenden Beschlüsse des Rates der Stadt Montabaur über die Feststellung des Jahresabschlusses der Stiftung Hospitalfonds und der Entlastung der Stadtbürgermeisterin, der Stadtbeigeordneten sowie des Bürgermeisters und der Beigeordneten der Verbandsgemeinde Montabaur werden hiermit gem. § 114 Abs. 2 Satz 1 GemO öffentlich bekannt gemacht.

Einsichtnahme vom 20. bis 29 Januar möglich

Gemäß § 114 Absatz 2 Satz 2 GemO liegt der Jahresabschluss 2018 der Stiftung Hospitalfonds der Stadt Montabaur und der Tätigkeitsbericht zur Einsichtnahme vom 20. bis 29. Januar bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Sachgebiet 1.4 – Finanzen, Haushalt, Steuern – (Zimmer 110), Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Kernarbeitszeit (montags bis mittwochs 8 bis 12.30 Uhr und 14 bis 16 Uhr, donnerstags 8 bis 12.30 Uhr und 14 bis 18 Uhr sowie freitags 8 bis 12.30 Uhr) öffentlich aus.

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