Politik | 13.01.2020

Rat der Stadt Montabaur

Feststellung des Jahresabschlusses 2018

Einsichtnahme vom 20. bis 29. Januar

Montabaur. Der Rat der Stadt Montabaur hat in seiner Sitzung am 19. Dezember 2019 gem. § 114 Abs. 1 der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO) vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153) in der derzeit gültigen Fassung den vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Jahresabschluss 2018 mit einer Bilanzsumme von 191.514.266,14 Euro und einem Jahresüberschuss von 21.444.995,15 Euro in der Ergebnisrechnung festgestellt sowie der Stadtbürgermeisterin, den Stadtbeigeordneten und dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde Montabaur uneingeschränkt die Entlastung erteilt. Die vorstehenden Beschlüsse des Rates der Stadt Montabaur über die Feststellung des Jahresabschlusses und der Entlastung der Stadtbürgermeisterin, der Stadtbeigeordneten sowie des Bürgermeisters und der Beigeordneten der Verbandsgemeinde Montabaur werden hiermit gem. § 114 Abs. 2 Satz 1 GemO öffentlich bekannt gemacht. Gemäß § 114 Absatz 2 Satz 2 GemO liegt der Jahresabschluss 2018 der Stadt Montabaur und der Rechenschaftsbericht zur Einsichtnahme vom 20. bis 29. Januar bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Sachgebiet 1.4 – Finanzen, Haushalt, Steuern – (Zimmer 110), Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Kernarbeitszeit (montags bis mittwochs 8 bis 12.30 Uhr und 14 bis 16 Uhr, donnerstags 8 bis 12.30 Uhr und 14 bis 18 Uhr sowie freitags von 8 bis 12.30 Uhr) öffentlich aus.

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