Ortsgemeinde Heiligenroth

Feststellung desJahresabschlusses 2018

Heiligenroth. Der Rat der Ortsgemeinde Heiligenroth hat in seiner Sitzung am 17.12.2019 gem. § 114 Abs. 1 der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO) vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153) in der derzeit gültigen Fassung den vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Jahresabschluss 2018 mit Bilanzsumme und Jahresfehlbetrag in der Ergebnisrechnung festgestellt, sowie dem Ortsbürgermeister, den Ortsbeigeordneten und dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde Montabaur uneingeschränkt die Entlastung erteilt.

Gemäß § 114 Absatz 2 Satz 2 GemO liegt der Jahresabschluss 2018 der Ortsgemeinde Heiligenroth und der Rechenschaftsbericht zur Einsichtnahme vom Montag, 27. Januar bis Freitag, 7. Februar bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Fachbereich Finanzen (Zimmer 107), Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Kernarbeitszeit (montags bis mittwochs 8 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14 Uhr bis 16 Uhr, donnerstags von 8 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14 Uhr bis 18 Uhr sowie freitags von 8 Uhr bis 12.30 Uhr), öffentlich aus.

Daniel Kurth

Ortsbürgermeister

Ortsgemeinde Heiligenroth