Für neues Denkmalschutz-Sonderprogramm VIII (DS VIII) wurden 40 Mio. Euro bereitgestellt

„Fördermittel aus dem Denkmalschutzprogramm des Bundes!“

„Fördermittel aus dem Denkmalschutzprogramm des Bundes!“

Andrea Nahles, MdB, Fraktionsvorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion. Foto: privat

Region/Berlin. Der Haushaltsausschuss des Bundestages hat im November letzten Jahres den Haushalt 2019 beschlossen. Für ein neues Denkmalschutz-Sonderprogramm VIII (DS VIII) wurden in diesem Haushalt 40 Millionen Euro bereitgestellt. Das berichtet SPD-Bundestagsabgeordnete Andrea Nahles.

„Diese Förderung richtet sich an national bedeutsame oder das kulturelle Erbe mitprägende unbewegliche Kulturdenkmäler. Antragssteller/Projektträger können hierbei die Länder bzw. andere Gebietskörperschaften, Kirchen, Stiftungen, Vereine oder gar Privatpersonen sein“, so die SPD-Politikerin.

Auf der Seite der Beauftragten für Kultur und Medien findet man die entsprechenden Fördergrundsätze und Formulare: www.bundesregierung.de/breg-de/bundesregierung/staatsministerin-fuer-kultur-und-medien/kultur/kunst-kulturfoerderung/foerderbereiche/denkmalschutz-und-baukultur/denkmalschutz-und-baukultur-404720

Der Antrag muss vom Projektträger ausgefüllt und an die zuständige Landesdenkmalschutzbehörde gesendet werden. Diese muss sodann die nationale Bedeutsamkeit des Denkmals feststellen und sendet im Anschluss den Antrag samt ihrer Stellungnahme an die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM). Das Ganze muss bis

zum 8.März 2019 bei der BKM eingegangen sein.

Der Bund übernimmt maximal 50 Prozent der förderfähigen Kosten der Maßnahme. Die Höhe der Förderfähigkeit setzt die jeweilige Landesdenkmalschutzbehörde fest. Die anderen 50 Prozent (Ko-Finanzierung) müssen anderweitig organisiert werden (Land, Kommune, Stiftung, private Dritte, etc.). Eine Ko-Finanzierung über EU-Mittel oder gar aus anderen Töpfen des Bundeshaushalts ist haushaltsrechtlich nicht möglich. Die Gesamtsumme der Fördermaßnahme darf 900.000 Euro (also 450.000 Euro Bundesförderung) nicht übersteigen.

Die Maßnahmen müssen der Substanzerhaltung oder Restaurierung im Sinne der Denkmalpflege dienen. Renovierungsarbeiten sowie Umbau- und nutzungsbezogene Modernisierungsmaßnahmen sind nicht förderfähig. Auch sind reine Unterhaltungs- sowie Erhaltungsmaßnahmen von einer DS VIII-Förderung ausgeschlossen.

Pressemitteilung

Wahlkreisbüro Andrea Nahles