Dorfmoderation für Obermendig

Fortschreibung des Dorferneuerungskonzeptes beschlossen

Fortschreibung des
Dorferneuerungskonzeptes beschlossen

Rechtsanwalt Georg Moesta von der Koblenzer Sozietät Martini – Mogg – Vogt erläuterte noch einmal das Ausschreibungsverfahren für die Neuvergabe der Gaskonzession. Foto: FRE

30.09.2019 - 14:38

Mendig. Der bestehende Gaskonzessionsvertrag zwischen der Stadt Mendig und der Energieversorgung Mittelrhein GmbH vom 12. Mai 2000 endet am 11. Mai 2020. Nach dem Energiewirtschaftsgesetz haben die Gemeinden ihre öffentlichen Verkehrswege für die Verlegung und den Betrieb von Leitungen zur unmittelbaren Versorgung von Letztverbrauchern im Gemeindegebiet diskriminierungsfrei durch Vertrag zur Verfügung zu stellen. Auf die von der Verwaltung am 27. April 2018 form –und fristgerecht erfolgte öffentliche Bekanntmachung haben die Energieversorgung Mittelrhein AG (evm) und die innogy SE (innogy) fristgerecht ihr Interesse an der Nutzung der öffentlichen Verkehrswege bekundet. Dem schließt sich ein Auswahlverfahren an, das nach den einschlägigen energiewirtschaftlichen und europarechtlichen Vorgaben durchzuführen ist. Die beiden sachverständigen Rechtsanwälte Moesta und Krechel von der Koblenzer Sozietät Martini – Mogg - Vogt, die dem Stadtrat bereits am 10. September im Rahmen einer Informationsveranstaltung das umfangreiche und höchst transparente Verfahren ausführlich erläutert hatten, waren auch bei der jüngsten Sitzung des Mendiger Stadtrats am Dienstag, 24. September zugegen, um das Procedere noch einmal in Kurzform darzustellen. Der Stadtrat votierte dann –einstimmig- dafür, dem von den Rechtsanwälten vorgeschlagenen Verfahren, den gesamten Auswahlkriterien nebst Gewichtung und Bewertungsmethode für die Neuvergabe der Gaskonzession sowie dem unverbindlichen Mustervertragsentwurf und dem Verfahrensbrief unverändert zuzustimmen. Der Stadtrat beauftragte die Verwaltung, den Bewerbern die beschlossenen Auswahlkriterien nebst Gewichtung und Bewertungsmethode mittels Verfahrensbrief unter Beifügung des unverbindlichen Mustervertragsentwurfs bekannt zu geben und sie zur Abgabe indikativer Angebote binnen einer Frist von drei Monaten aufzufordern.


Firma Schneiders aus Ulmen übernimmt Arbeiten beim Sozialen Wohnungsbau


Nachdem die Bauverwaltung für den sozialen Wohnungsbau in der Vulkanstraße das Gewerk Kunststofffenster, Aluminiumhaustür, Rollladen und Fensterbänke ausgeschrieben- und die Angebote formell und rechnerisch geprüft hat, beschloss der Rat nunmehr einstimmig, den Auftrag zur Durchführung der Fensterarbeiten, Aluminiumhaustür, Rollläden und Fensterbänke an die Firma Schneiders aus Ulmen zu vergeben. Die Bruttoauftragssumme beträgt 157.725,05 Euro. Nachdem der VG-Rat bereits in seiner Sitzung am 21. August beschlossen hatte, dass die öffentlichen Bekanntmachungen der Verbandsgemeinde Mendig in der Zeitung „Blick aktuell“, Ausgabe Mendig erfolgen soll, fasste nun auch der Stadtrat den einstimmigen Beschluss, dass die öffentlichen Bekanntmachungen der Stadt Mendig in „Blick aktuell“, Ausgabe Mendig erfolgen soll. „Nachdem wir in einem Gespräch mit der Geschäftsleitung des Kruppverlags (Hermann Krupp) noch einmal auf die Unregelmäßigkeiten bei der Zustellung von Blick aktuell hingewiesen hatten, konnten wir uns darauf einigen, dass an verschiedenen öffentlichen Standorten (Geschäften, bzw. Banken) in Ober- und Niedermendig sowie im Bürgerbüro (Rathaus) mehrere aktuelle Exemplare ausgelegt werden“, so Stadtbürgermeister Hans Peter Ammel, der außerdem bekannt gab, dass in jeder Ausgabe von Blick aktuell eine Telefonnummer für eventuell Reklamationen veröffentlich werde. Zum Abschluss der Sitzung gab Ammel bekannt, dass bei einer Begehung der Dorferneuerungs-Kommission mit Vertretern der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) Trier sowie der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz Ende 2018 das alte Dorferneuerungskonzept thematisiert worden war. Dabei kam man zu der Einsicht, dass eine Fortschreibung des Konzeptes ratsam sei. Das Ministerium des Innern und für Sport RLP habe im Frühjahr 2019 die Förderneuregelungen in der Dorferneuerung für dieses Jahr bekanntgegeben, so der Stadtbürgermeister. Demnach besteht künftig auch für Nicht-Schwerpunktgemeinden die Fördermöglichkeit der Konzepterstellung, bzw. die Fortschreibung bestehender veralteter Konzepte, die nach fachlicher Prüfung durch den jeweiligen DE-Beauftragten als für die gemeindliche Entwicklung notwendig erachtet wird. Das zurzeit gültige Dorferneuerungskonzept für den Stadtteil Obermendig stammt aus dem Jahr 1992. Ammel unterstrich, dass die Fortschreibung des DE-Konzeptes und eine entsprechende Dorfmoderation Voraussetzung für verschiedene zukünftige Förderungen seien und nunmehr von der Stadt Mendig zügig angegangen werden sollten. Im Zuge der Fortschreibung werden die Stärken Defizite, Schwerpunkte und Entwicklungsmöglichkeiten für den Bereich Obermendig aufgezeigt. Dem in die Fortschreibungsplanung mit einbezogen Stadtrat wird das abschließende Konzept zur endgültigen Entscheidung vorgelegt.

Das Büro Christiane Hicking aus Adenau wurde aufgefordert, jeweils ein Honorarangebot für die Fortschreibung des DE-Konzepts und die Dorfmoderation anzugeben. Dieses Büro kann zahlreiche Referenzen im Bereich der Dorferneuerung u.a. in Rieden, Bell, Thür und Volkesfeld vorweisen.

Das Land fördert die Fortschreibung des DE-Konzeptes mit 80 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten, maximal 9.000 Euro. Die Förderung des Landes für die Durchführung der Dorfmoderation liegt ebenfalls bei 80 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten, jedoch maximal 12.000 Euro. Die entsprechenden Förderanträge wurden vonseiten der Verwaltung bereits auf den Weg gebracht. Die entsprechenden Ansätze werden in der Haushaltsplanung für 2020 berücksichtigt.

Der Stadtrat nahm den von Stadtbürgermeister Hans Peter Ammel vorgetragenen Sachverhalt zur Kenntnis und beschloss einstimmig, die Fortschreibung des DE-Konzepts sowie die Durchführung der Dorfmoderation für den Stadtteil Obermendig. FRE

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