Politik | 15.05.2019

Wählervereinigung Bürger für Meckenheim

Für Abschaffung der Straßenbaubeiträge

Manchmal werden fünfstellige Summen von den jeweiligen Kommunen erhoben

Meckenheim. Die BfM schaltet sich in die bundesweite Debatte über die Abschaffung der Straßenbaubeiträge ein. Der kritische Punkt im Kommunalen Abgabengesetz (KAG) in Nordrhein-Westfalen ist die Erhebung von Straßenbaubeiträgen für die Grundstückseigentümer, wobei manchmal fünfstellige Beträge von den Kommunen erhoben werden. Die BfM-Mitglieder sehen Beiträge zumindest in dieser Höhe kritisch, da sie häufig ungerecht sind und sogar zur Existenznot führen können. Die persönliche und wirtschaftliche Situation der Bürger wird nicht berücksichtigt. Einstimmig wurde ein entsprechender Passus in das Programm der Wählervereinigung aufgenommen. Daher bringt die BfM dieses Thema in die nächste Ratssitzung in Meckenheim am Mittwoch, 5. Juni, ein. Sie stellt folgenden Antrag: „Der Rat der Stadt Meckenheim fordert die Mitglieder des Landtags des Landes Nordrhein-Westfalen auf, die Pflicht zur Erhebung von Straßenbaubeiträgen zeitnah aufzuheben und die dafür erforderlichen gesetzlichen Änderungen zu beschließen.“ Zur Erläuterung ihres Antrags macht die BfM darauf aufmerksam, dass in Bayern die Erhebung bereits aufgehoben wurde. In Rheinland-Pfalz hat die CDU eine Initiative zur Aufhebung gestartet. Hessen hat seinen Kommunen die Entscheidungsfreiheit über die Erhebung der Beiträge übertragen. Die SPD-Fraktion im nordrhein-westfälischen Landtag hat am 6. November 2018 einen Gesetzentwurf zur Abschaffung der Beiträge in den Landtag eingebracht. Hintergrund all dieser veranlassten Initiativen ist die Feststellung, dass Straßenbaubeiträge aus den nachgenannten Gründen ungerecht sind: der „wirtschaftliche Vorteil“, den die Grundstückseigentümer durch den Straßenausbau haben, ist nicht wirklich messbar, der Nutzen des Straßenausbaus kommt nicht nur den Anliegern, sondern auch allen anderen Nutzern zugute, sie nehmen keine Rücksicht auf die finanzielle Leistungsfähigkeit der Grundstückseigentümer, sie variieren von Kommune zu Kommune, je nachdem, welchen Verteilungsmaßstab die Straßenbeitragssatzungen vorsehen, die Kommunen lassen unter Umständen Straßen verfallen und erneuern sie erst dann aufwendig, wenn die Maßnahmen beitragsfähig sind. Die Anlieger können einen sinnvollen Unterhalt der Straßen nicht beeinflussen. Nach Auffassung der BfM sind die Straßenbaubeiträge abzuschaffen und durch eine Erhöhung der Steuerverbundmittel, die das Land den Kommunen zuweist, zu finanzieren. Zur Erinnerung: Die Steuerverbundmittel wurden in den achtziger Jahren durch die damalige SPD-Landesregierung von 28,5 auf 23,0 Prozent abgesenkt. Auf ein wichtiges Argument macht der nordrhein-westfälische Steuerzahlerbund aufmerksam. Die Erhebung der Straßenbaubeiträge ist kein einfacher Prozess. So besteht der kommunale Verwaltungsaufwand in der Ermittlung der beitragspflichtigen Grundstücke und des beitragsfähigen und umlagefähigen Aufwands, in der Ermittlung der Beitragssätze pro anrechenbare Grundstücksfläche und in der Berechnung der Beitragsforderung für den Abgabepflichtigen. Weitere Verwaltungskosten entstehen durch Widersprüche und Anträge auf Ratenzahlung. Oft muss auch noch externer Sachverstand von Juristen und Ingenieurbüros teuer eingekauft werden. Die Sach- und Rechtslage ist außerordentlich kompliziert, so dass die Erhebungskosten der Kommunen beträchtlich sein müssen. Daher hat die Freie und Hansestadt Hamburg die Straßenbaubeiträge im Jahr 2016 ausdrücklich wegen des andauernden Missverhältnisses zwischen Aufkommen und Erhebungskosten abgeschafft. So reichten die Einnahmen aus den Ausbaubeiträgen von 2011 bis 2015 in keinem Jahr aus, um die Kosten der Erhebung inklusive Rechtsstreitkosten zu decken. Somit belasteten die Ausbaubeiträge nicht nur die betroffenen Bürger, sondern auch die Hansestadt selbst. Viele Meckenheimer können von den Straßenbaubeiträgen betroffen sein. Das Interesse an der nächsten Ratssitzung dürfte groß sein. Pressemitteilung

Bürger für Meckenheim

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