Politik | 21.02.2018

Rheinbacher Haupt- und Finanzausschuss nimmt Bürgeranträge an

Für Eltern mit mehreren Kindern wird die offene Ganztagsschule billiger

Auch Hunde, die für den Besuchs- und Begleitdienst ausgebildet sind, sollen künftig von der Hundesteuer verschont bleiben

Rheinbach. Gute Nachricht für Rheinbacher Eltern mit mehreren Kindern in der Offenen Ganztagsschule (OGS): Die Beiträge für die OGS sinken ab dem kommenden Schuljahr. Für das erste Kind in der OGS gilt zwar auch weiterhin der volle Beitrag, die Geschwister zahlen allerdings nur noch die Hälfte. Bei Familien, in denen zusätzlich ein oder mehrere Kinder in einer Kita betreut werden, zahlen sogar alle Kinder nur den halben OGS-Beitrag. Das empfahl der Haupt- und im Finanzausschuss einstimmig dem Stadtrat, der am 5. März die endgültige Entscheidung trifft.

Wenn man junge Familien in Rheinbach ansiedeln wolle, so CDU-Sprecher Bernd Beißel, sei es wichtig, den Eltern zu ermöglichen, Beruf und Familie unter einen Hut zu bringen, ohne dass es allzu viel koste. Für viele Familien sei dies von existenzieller Bedeutung. Er wies allerdings auch darauf hin, dass die Gebühren von 2012 bis 2016 stabil geblieben seien und auch im Vergleich zu den Nachbarkommunen durchaus günstig waren. Zur Schieflage sei es gekommen, nachdem man eine Empfehlung der Gemeindeprüfungsanstalt umgesetzt und die Gehaltsstufen geändert habe. Dadurch sei für manche Familien eine Doppelbelastung entstanden, die diese als ungerecht empfanden. Dem werde nun mit der neuen Regelung abgeholfen, war er überzeugt. Das bestätigte auch SPD-Sprecherin Martina Koch, und Bürgermeister Stefan Raetz (CDU) bemerkte, die alte Regelung habe einige Familien in einer enormen Größenordnung belastet, was vorher wohl niemandem so klar gewesen sei. Doch das habe man nun korrigiert und damit einem entsprechenden Bürgerantrag stattgegeben.

Hundesteuersatzung wurde geändert

Ebenfalls aufgrund eines Bürgerantrages beschloss der Ausschuss einstimmig, dass künftig auf Hunde, die für den Besuchs- und Begleitdienst ausgebildet sind und in Alten- und Pflegeheimen „Dienst tun“, auf Antrag von der Hundesteuer befreit werden können. Dafür musste die Hundesteuersatzung geändert werden, um diese Vierbeiner den Rettungshunden gleichzustellen, für die es bereits ebenso eine Steuerbefreiung gibt wie für Hunde, die aus den Troisdorfer Tierheim „gerettet“ werden.

Derzeit seien etwa zehn ehrenamtlich aktive Besuchshunde-Teams in Rheinbach unterwegs, die mindestens einmal wöchentlich ein bis zwei Stunden oder auch in monatlichen Gruppenterminen in Seniorenheimen unterwegs seien. Zwar gebe es bei verschiedenen Hundeschulen im Umland einschlägige Kurse, die inhaltlich ähnlich angelegt seien, jedoch gebe es keinen einheitlichen Prüfungsstandard und auch keine einheitliche Bezeichnung der erworbenen Abschlüsse. Die Aufzählung gehe von „Besuchs- und Begleithund“ über „Streichelhund“ bis zum „Schulhund“.

Willkommene Sozialkontakte und Ansprechpartner

Dennoch war Koch der Ansicht, es handele sich um eine wichtige Aufgabe insbesondere für Bewohner von Seniorenheimen, die in den Tieren einen willkommenen Sozialkontakt und Ansprechpartner sehen, der etwas Freude in ihren Alltag bringe. Diese wichtige soziale Aufgabe müsse auch honoriert werden. Was auch Beißel unterstrich: „Solche Tierbegegnungen sind Sozialkontakte besonderer Art und haben für alle Menschen eine besondere Bedeutung.“ Allerdings dürfe die Möglichkeit der Steuerbefreiung nicht zu Missbrauch führen, weshalb auf jeden Fall eine Bestätigung über die Eignung der Hunde ebenso erforderlich sei wie über die tatsächliche Aktivität in diesem Bereich. „Wir sollten hier keine falschen Anreize setzen“, ergänzte auch Bürgermeister Stefan Raetz. Wobei UWG-Sprecher Dieter Huth zunächst der Ansicht war, es handle sich bei dieser Tätigkeit um eine ganz normale ehrenamtliche Arbeit, wie sie in ähnlicher Form und teilweise mit größerem Zeitaufwand auch von vielen anderen Menschen geleistet werde, ohne dafür eine Steuererleichterung zu erhalten. Abgesehen davon sei es auch schlecht zu kontrollieren, daher riet er davon ab, die Idee in die Tat umzusetzen. Ähnlich sah es Lorenz Euskirchen (FDP), der eine gewisse Ungleichbehandlung mit anderen Ehrenamtlichen befürchtete. Beide konnten aber überzeugt werden, die Steuerbefreiung zunächst nur für ein Jahr zu gewähren und anschließend einen Erfahrungsbericht zu erhalten, aufgrund dessen dann das weitere Vorgehen entschieden werden soll. JOST

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