CDU Ratsfraktion Kettig
Für ein Kolumbarium und die Sanierung der alten Friedhofskapelle
Kettig. Liest man die Pressemitteilungen der SPD Kettig, warum sie gegen ein Kolumbarium in der alten Friedhofskapelle ist, so wird man dahingehend informiert, dass die Kosten für die Sanierung der alten Friedhofskapelle und deren Herrichtung als Kolumbarium sowie die Kosten für die Errichtung einer Doppelgarage 92.300 Euro betragen. Dies sei unverhältnismäßig und man solle eine weitere Urnenwand auf dem Friedhof errichten. Wer den Haushalt 2016 kennt, sich damit beschäftigt hat und die Diskussionen in den vergangenen Ratssitzungen im Dezember 2015 und am 18. Februar verfolgte weiß, dass im Haushalt 2016 für die Sanierung der alten Kapelle und die Einrichtung eines Kolumbariums in dieser Kapelle Haushaltsmittel vorgesehen sind. Gelder für die Errichtung einer Doppelgarage in Höhe von 15.000 Euro, in der Pflegeräte für den Friedhof, Werkzeug für die Grabherstellung gelagert werden sollen, wurden in 2016 nicht vorgesehen. Es ist richtig, dass für die notwendige Sanierung der alten Kapelle inklusive Sanierung des Daches 47.100 Euro und 30.200 Euro für die Einrichtung als Kolumbarium (Urnengefäße, Kreuz, Kniebank etc.) eine Gesamtsumme in Höhe von 77.300 Euro in den Haushalt 2016 eingestellt wurden. Mit der Wiederherrichtung der aus dem 19. Jahrhundert errichteten Kapelle entsteht ein Raum, der bei voller Belegung 55 Urnengefäße in einer würdigen Umgebung, geschützt vor Witterungsbedingungen aufnimmt. Bereits im November 2014 wurden zwei Standorte für Urnenbeisetzungen auf dem Friedhof vom zuständigen Friedhofsausschuss besichtigt. Zum einen stand die Freifläche auf dem neuen Friedhofsabschnitt sowie die Herrichtung der alten Kapelle als Kolumbarium zur Diskussion. Der Friedhofsausschuss sprach sich jedoch im November 2014 einstimmig für die Errichtung eines Kolumbariums in der alten Kapelle aus. Die Verbandsgemeindeverwaltung Weißenthurm führte eine Kostenermittlung durch und die Kommunalberatung Rheinland-Pfalz wurde mit einer Gebührenkalkulation beauftragt. Verwaltung und Kommunalberatung kamen zu dem Ergebnis, dass diese beiden Maßnahmen – Sanierung der Kapelle und die Einrichtung als Kolumbarium – durch die Belegung der 55 Urnenkammern und den damit verbundenen Gebühreneinnahmen in Höhe von 76.200 Euro refinanziert werden.
Würde die CDU, wie vonseiten der SPD gefordert, eine Urnenwand errichten, so würde dies mit 55 Urnenkammern ca. 71.500 Euro zuzüglich der noch durchzuführenden Gründung, Platzherstellung weitere Kosten verursachen (geschätzt 1300 Euro für eine Urnenkammer). Das bedeutet wiederum, dass in diesen geschätzten ca. 71.500 Euro die Sanierungskosten der Kapelle nicht enthalten sind, die jedoch nach dem derzeitigen Zustand der Kapelle in absehbarer Zeit auf die Ortsgemeinde Kettig zukommen und das wären dann nach jetzigem Stand nochmals zusätzliche 47.100 Euro. Dies lässt sich auch bei einer Urnenwand mit 36 Urnenkammern und Kosten in Höhe von 47.000 Euro fortsetzen.
Die CDU Ratsfraktion ist der Meinung, dass mit der Einrichtung eines Kolumbariums in der alten Friedhofskapelle ein historisches Gebäude auf dem Friedhof erhalten und ein Raum der Ruhe für die Trauernden geschaffen wird.
Pressemitteilung
CDU Ratsfraktion
