Politik | 11.09.2019

AfD-Fraktion im Kreistag

Für eine eindeutige Einspruchsregelung

Uwe Junge zur Zweckvereinbarung mit der Stadt Trier bezüglich unbegleiteter minderjähriger Ausländer

Mayen. In der Kreistagssitzung des Kreistags Mayen-Koblenz wurde vor Kurzem über eine Zweckvereinbarung zur Übernahme von Aufgaben des Landkreises Mayen-Koblenz in der Jugendhilfe durch die Stadt Trier als Schwerpunktjugendamt beraten. Dabei ging es insbesondere um Aufgaben, welche die Verfahrensweise mit Unbegleiteten minderjährigen Ausländern (UmA) betreffen.

Hierzu erläutert Uwe Junge, eine regionale Bündelung der im Vereinbarungsentwurf aufgeführten Aufgaben und Entscheidungsbefugnisse sei zielführend. Dennoch sei zu beachten, dass die durch das Schwerpunktjugendamt getroffene Entscheidung mit der Zuweisungs- und Verteilungsverfügung für den betroffenen Kreis zunächst bindend sei. Damit werde auch die Entscheidung, ob die medizinische Altersfeststellung im Einzelfall geboten sei oder nicht, aus der Hand gegeben und im Sinne des Integrationsministeriums gehandhabt. Uwe Junge erklärt abschließend, deshalb fordere die AfD-Fraktion für den Kreis Mayen-Koblenz eine eindeutige Einspruchs- und Entscheidungsregelung bei Unstimmigkeiten zum Wohle der Steuerzahler. Die AfD beantrage, dass die Verwaltung mit Zustimmung des Kreistages beauftragt werde, an diesem speziellen Punkt die Vereinbarung zu konkretisieren. Ohne diese Anpassung könne die AfD gegenwärtig der Vereinbarung nicht zustimmen und enthalte sich.

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