Politik | 01.02.2021

Gemeinnützige Anerkennung von Freifunk

Funktionierendes WLAN gehört zum Lebensstandard

Berlin/Region. „Die Anerkennung von Freifunk als gemeinnützig ist ein weiterer wichtige Schritt für optimales Internet“, erklärt der heimische CDU-Bundestagsabgeordnete Erwin Rüddel im Hinblick auf das vom Bundestag beschlossene Jahressteuergesetz 2020, dessen Teil eine Änderung des Gemeinnützigkeitsrechts in der Abgabenordnung ist.

Der Parlamentarier nimmt konkret Bezug auf Verbesserungen beim Internetzugang im öffentlichen Raum durch WLAN. „Wer sein WLAN anderen zur Verfügung stellt, soll durch das beschlossene Jahressteuergesetz unterstützt werden“, so Rüddel mit dem Hinweis, das damit eine weitere Forderung aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt worden ist.

Neben der Förderung des Amateurfunkens gilt dies nun auch für die Förderung des Freifunks. Dies sei umso wichtiger, als dass ein Abrufen von E-Mails über ein öffentliches WLAN in Teilen Deutschlands – und dies auch in seinem Wahlkreis, den Landkreisen Altenkirchen und Neuwied – aufgrund einer unsicheren Rechtslage zuvor ein Problem darstellte.

Die bisherige Rechtslage habe dafür gesorgt, dass WLAN-Anbieter abgemahnt werden konnten oder sogar dafür haften mussten, wenn jemand über den angebotenen Zugang Rechtsverletzungen begangen hat. „Dem wollten wir einen Riegel vorschieben. Funktionierendes WLAN gehört zweifelsfrei zum Lebensstandard“, so Rüddel.

Freifunk ist eine deutschlandweite, ehrenamtliche, nicht-kommerzielle Initiative, die zum Ziel hat, allen einen freien, ungehinderten und kostenlosen Internet-Zugang zu ermöglichen. Dies geschieht dadurch, dass Besitzer von Signal verstärkenden Freifunk-Routern einen Teil ihrer Internet-Bandbreite für andere freigeben.

„Auf diese Weise können auch diejenigen ganz selbstverständlich Internet-Dienste nutzen, die sich keinen eigenen Zugang leisten können, nicht in der Nähe eines Netzes sind oder ihr Datenvolumen aufgebraucht haben“, ergänzt der Abgeordnete.

Freifunk stelle eine gravierende Verbesserung der Internet-Situation dar, mit der Folge einer optimalen WLAN-Versorgung großer Räume. Schließlich widmen sich Freifunk-Initiativen der Förderung der lokalen Kommunikation sowie der technischen Bildung, dem Aufbau und Betrieb eines lokalen freien Funknetzes.

„Nun können Freifunkorganisationen gemeinnützig werden. Sie sind dann steuerbefreit und Spenden an sie können von der Steuer abgesetzt werden. Zudem spiegeln sie, treffend für unsere Region, den Genossenschaftsgedanken von Friedrich Wilhelm Raiffeisen wieder: Einer für Alle, Alle für Einen!“, bekräftigt Erwin Rüddel.

Pressemitteilung des Büros von

Erwin Rüddel

Mitglied des Deutschen

Bundestages (CDU)

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