Kreisverwaltung Mayen-Koblenz informiert:

Futternutzung vonökologischen Vorrangflächen

Kreis MYK. Landwirte dürfen ab Dienstag, 16. Juli, brachliegende Ackerflächen zur Beweidung nutzen oder zu Futterzwecken mähen. Diese Ausnahmegenehmigung betrifft Landwirte, die im Rahmen der Beantragung von Direktzahlungen zur Bereitstellung von sogenannten ökologischen Vorrangflächen verpflichtet sind. Hintergrund ist, dass die derzeitige Trockenheit die Futterversorgung für viele tierhaltende Betriebe deutlich erschwert.

Durch die Freigabe der ökologischen Vorrangflächen können Futterengpässe vermieden werden. Ein Großteil der Ackerbrachen ist aktiv begrünt und bietet somit eine gute Möglichkeit, die bestehende Futterknappheit zu-mindest teilweise auszugleichen. Nicht unter die Ausnahmegenehmigung fallen Honigbrachen. Mehr Informationen für Antragsteller aus dem Landkreis Mayen-Koblenz und der Stadt Koblenz bei Andreas Meurer, telefonisch unter (02 61) 10 82 52 oder per Email unter andreas.meurer@kvmyk.de.

Pressemitteilungdes Landkreises Mayen-Koblenz