Politik | 29.03.2018

Der Standortälteste des Bundeswehrstandortes Mayen informiert_

Gefahren und Verbote auf dem Standortübungsplatz

Gefahren und Verbote auf dem Standortübungsplatz

Mayen. Der Standortübungsplatz Mayen ist ein militärisches Gelände, welches für die Ausbildung der Truppe genutzt wird.

An den Hauptzufahrten zum Standortübungsplatz Mayen befinden sich Flaggenmaste. Diese werden bei Übungsbetrieb durch die Truppe ROT beflaggt.

Sie signalisieren, dass der Standortübungsplatz nicht betreten werden darf. Es besteht dann ein erhöhtes Gefährdungsrisiko für Menschen und Tiere.

Außerhalb der Übungszeiten ist das Betreten des Standortübungsplatzes nur auf befestigten Wegen gestattet. Hunde sind angeleint zu führen.

Desweiteren ist es verboten Fundsachen, insbesondere Munition und Munitionsteile zu berühren, aufzuheben, zu verwenden oder sich diese anzueignen. Eltern sollten darauf achten, dass Kinder nicht auf dem militärischen Gelände spielen.

Das Entsorgen von Müll und Schrott ist verboten und wird zur Anzeige gebracht.

Das Zentrum Operative Kommunikation der Bundeswehr bittet um Verständnis und gegenseitige Rücksichtnahme.

Bei Fragen/Beschwerden wenden sich Bürger bitte an den Standortfeldwebel des Standortes Mayen, Stabsfeldwebel Herbert Seul, unter 02651 497-2900.

Pressemitteilung des Zentrum Operative Kommunikation

der Bundeswehr

Gefahren und Verbote auf dem Standortübungsplatz

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