Politik | 10.02.2017

Kreisverwaltung Ahrweiler informiert

Geflügelpest: Neuer Verdachtsfall im Kreis

Stallpflicht gilt bis 28. Februar

Kreis Ahrweiler. Im Kreis Ahrweiler gibt es einen neuen Verdachtsfall für die Geflügelpest. Bei drei toten Wildenten im Rheinhafen von Brohl hat das Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz die Infektion mit dem derzeit grassierenden Virus „Aviäre Influenza“ vom Subtyp H5N8 nachgewiesen. Wie die Kreisverwaltung Ahrweiler meldet, steht die abschließende Untersuchung beim Friedrich-Loeffler-Institut, dem Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit, noch aus. Das Loeffler-Ergebnis wird in den nächsten Tagen erwartet. Anschließend wird das Kreis-Veterinäramt die weiteren Sicherheitsmaßnahmen festlegen. Ein Ausbruch der Geflügelpest war im AW-Kreis bereits Ende Dezember 2016 festgestellt worden, nachdem das Virus bei zwei toten Wildenten im Laacher See nachgewiesen worden war. Zu den bisher vom Veterinäramt festgelegten Sicherheitsmaßnahmen zählt die Stallpflicht für Hausgeflügel wie beispielsweise Hühner, Gänse und Puten, die bis 28. Februar 2017 im gesamten Kreisgebiet gilt. Nutzgeflügel, beispielsweise von privaten Haltern, ist nach wie vor nicht von der Krankheit betroffen. Mehr Informationen unter www.kreis-ahrweiler.de.

Pressemitteilung

Kreisverwaltung Ahrweiler

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