Deutsch-Französischer Parlamentspreis wird vergeben
Gegenseitige Kenntnis und Länderfreundschaft stärken
Auszeichnung ist mit 10.000 Euro dotiert
Berlin. Der Deutsche Bundestag und die Assemblée Nationale verleihen alle zwei Jahre für wissenschaftliche Arbeiten, die zu einer besseren gegenseitigen Kenntnis der beiden Länder beitragen, den Deutsch-Französischen Parlamentspreis. Um die mit 10.000 Euro dotierte Auszeichnung können sich deutsche und französische Staatsbürger bewerben, die ein juristisches, wirtschafts-, politik- oder anderes geisteswissenschaftliches Werk verfasst haben, das als selbstständige Veröffentlichung erschienen ist. Darauf weist der CDU-Bundestagsabgeordnete Dr. Norbert Röttgen hin. Gemeinschaftswerke von bis zu drei Verfassern können berücksichtigt werden, wenn sich alle Autoren gemeinsam bewerben. Die Arbeit muss in deutscher oder französischer Sprache abgefasst sein. Pro Bewerber wird nur jeweils eine Arbeit in das Verfahren aufgenommen. Es werden sowohl Eigenbewerbungen als auch Nominierungen durch Dritte akzeptiert.
Der Bewerbung sind beizufügen: drei Exemplare des Werkes, ein Bewerbungsschreiben von höchstens einer Seite, ein Lebenslauf von höchstens zwei Seiten sowie eine Zusammenfassung des eingereichten Werkes von höchstens drei Seiten.
Bewerbungsschluss ist der 7. November. Deutsche Bewerber/innen richten ihre Bewerbung bitte an: Deutscher Bundestag, Wissenschaftliche Dienste, Fachbereich WD1, Platz der Republik 1, 11011 Berlin.
Weitere Informationen: www.bundestag.de/deutsch-französischer-preis.
