Allgemeine Berichte | 13.05.2026

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz hat entschieden

Genehmigung für Windkraftanlagen im Vogelschutzgebiet „Westerwald“ außer Vollzug gesetzt

Symbolbild.

Region.Zwei Windenergieanlagen (WEA) im Vogelschutzgebiet „Westerwald“ dürfen zunächst nicht errichtet werden. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz.

Der Kläger, eine nach § 3 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz anerkannte Vereinigung, hatte gegen die immissionsschutzrechtliche Genehmigung der Anlagen geklagt und geltend gemacht, die Genehmigungsbehörde habe das Vorhaben nicht ausreichend auf seine Verträglichkeit mit dem Naturschutz geprüft. Es könne nicht mit hinreichender Sicherheit ausgeschlossen werden, dass durch die Errichtung und den Betrieb der WEA wild lebende Tiere geschützter Arten zu Schaden kämen, so etwa der Schwarzstorch, der Rotmilan sowie verschiedene Fledermausarten, Amphibien und Reptilien. Darüber hinaus seien erhebliche Beeinträchtigungen des Vogelschutzgebiets zu befürchten. Die in der Genehmigung zur Vermeidung derartiger Folgen enthaltenen Auflagen seien unzureichend.

Das Oberverwaltungsgericht hat die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für rechtswidrig und nicht vollziehbar erklärt, deren mit der Klage darüber hinausgehend beantragte vollständige Aufhebung jedoch abgelehnt.

Zur Begründung führte das Gericht aus:

Zwar seien in Bezug auf den Wespenbussard, den Mäusebussard, die Waldschnepfe sowie auch Amphibien und Reptilien keine rechtlich relevanten Beeinträchtigungen durch die WEA zu erwarten. Zudem habe der Beklagte hinsichtlich der nicht hinreichend sicher auszuschließenden Beeinträchtigungen von Habitaten des Mittelspechts und des Haselhuhns in rechtmäßiger Weise eine Abweichung von den naturschutzrechtlichen Anforderungen zugelassen und insoweit auch die Bereitstellung ausreichender Ersatzflächen verlangt. Unzureichend seien aber die zum Schutz des Schwarzstorchs, des Rotmilans und des Schwarzmilans getroffenen Maßnahmen. Insbesondere bedürfe es insoweit weiterreichender temporärer Abschaltungen, als dies in der Genehmigung verlangt werde. So sei etwa zu gewährleisten, dass in der besonders sensiblen Revierbindungsphase des Schwarzstorchs der Betrieb beider Anlagen ruhe, um eine störungsbedingte Aufgabe von Brutplätzen zu verhindern. Auch bei den erforderlichen Bauarbeiten sei hierauf Rücksicht zu nehmen.

Darüber hinaus müsse der Beklagte, um eine Tötung von Rotmilanen durch die sich drehenden Rotoren zu verhindern, zeitweise Abschaltungen für beide Anlagen anordnen, da auch im Bereich der bislang nicht mit entsprechenden Auflagen versehenen WEA mit einem erhöhten Aufkommen der Art zu rechnen sei. Weitere Mängel der Genehmigung hat das Gericht im Hinblick auf den Schutz der örtlichen Fledermauspopulation festgestellt. Insoweit sei der Betrieb beider Anlagen bis zum Vorliegen aussagekräftiger Messergebnisse über die Fledermausaktivität im Bereich der Rotoren mittels eines speziellen, die voraussichtliche Fledermausaktivität im Bereich der Rotoren unter Berücksichtigung der jeweiligen Witterungsbedingungen berücksichtigenden Algorithmus zu steuern, um so das Risiko einer Tötung oder Verletzung der Tiere auf ein Mindestmaß zu reduzieren.

Nach alledem sei die Genehmigung zwar so, wie sie erteilt worden sei, rechtswidrig. Da jedoch eine Heilung der festgestellten Mängel im Rahmen eines ergänzenden Verfahrens möglich sei, sei die Genehmigung nach dem Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz nicht aufzuheben, sondern lediglich außer Vollzug zu setzen und die weitergehende Klage im Übrigen abzuweisen.

Quelle: Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz

Symbolbild. Foto: pixabay.com

Artikel melden

? Vielen Dank! Ihre Meldung wurde erfolgreich versendet.
? Es gab einen Fehler beim Versenden. Bitte versuchen Sie es später erneut.
Kommentare
Bildergalerien
Neueste Artikel-Kommentare
  • Matthias Klinkner: Unsere Jubiläumsveranstaltung konnte mit einer Rekordanzahl an Finishern (1.351 in allen Läufen) abschließen; auch Dank Eures erneuten Einsatzes. Ich wünsche weiterhin sportlichen Erfolg.

Kolping-Auszeit im Vogelsbergdorf in Herbstein

  • Michael X: Das Titelbild ist sehr interessant. Wer hat es auf den Kopf gestellt?
  • Krechel Martha: Hallo, ich möchte gerne wissen wann das nächste Fahrsicherheitstraining statt findet. LG Martha Krechel
Image Anzeige
Brunnenfest in Bad Breisig
Anzeigenauftrag #PR106350-2026-0284#
Anzeige Muttertag
Sachbearbeiter/in (w/m/d)
Familienfest an Vatertag (14.05.) der Gro-Rhei-Ka Narrenzunft Prinzengarde 1895 e.V. im Freizeitpark
Empfohlene Artikel
Dr. Tanja Machalet (links), Vorsitzende des Gesundheitsausschusses im Deutschen Bundestag, und Caritasdirektorin Stefanie Krones beim gemeinsamen Austausch über die Zukunft der Pflege und die Herausforderungen sozialer Arbeit im Caritasverband Westerwald-Rhein-Lahn.
16

Region. Der Internationale Tag der Pflege am 12. Mai ist für die heimische Bundestagsabgeordnete Dr. Tanja Machalet und Caritasdirektorin Stefanie Krones weit mehr als ein symbolischer Aktionstag. Bei einem gemeinsamen Austausch zu diesem Anlass machten beide deutlich: Pflege ist eine der zentralen Zukunftsaufgaben unserer Gesellschaft – und sie braucht dringend mehr politische Aufmerksamkeit, gesellschaftliche Wertschätzung für die beruflich Pflegenden und engagierte Nachwuchskräfte.

Weiterlesen

Über die zahlreichen Möglichkeiten in der Baubranche informierte die Wahl-Firmengruppe.  Fotos: DU
23

Ahrweiler. „Wir hatten an unserem Stand regen Zulauf und vor allem viele gute Gespräche, bei denen uns viele Fragen gestellt wurden, was natürlich besonders positiv ist“, zog Daniel Röber, Obermeister der Friseur-Innung Ahrweiler ein zufriedenes Fazit zu den „Azubi Spots“, die kürzlich erneut in der Kreisstadt gastierten. Als Gemeinschaftsprojekt der Agentur für Arbeit Mayen-Koblenz, der IHK Koblenz...

Weiterlesen

Amy Lopez wurde heimtückisch ermordet.  Foto: Polizei
416

Koblenz. Im Fall der am 26.09.1994 in der Nähe des Felsenwegs am Aufgang zur Festung Ehrenbreitstein in Koblenz getöteten 24-jährigen amerikanischen Touristin Amy Lopez hat die Staatsanwaltschaft Koblenz gegen den am 23.02.2026 festgenommenen 81-jährigen Mann Anklage zum Landgericht Koblenz erhoben.

Weiterlesen

Weitere Artikel
Das Projekt „Gelbe Füße“, initiiert von der Unfallkasse Rheinland-Pfalz, setzt auf einfache, aber wirkungsvolle Maßnahmen: Gelbe Fußabdrücke markieren sichere Wege und Überquerungsstellen im Straßenverkehr.  Fotos: Jan Ermtraud
5

Rheinbrohl. Rheinbrohl. Wie kommen Kinder sicher zur Schule und in die Kindertagesstätte? Diese zentrale Frage stand im Mittelpunkt eines Elterninformationsabends im Schulzentrum Rheinbrohl. Eingeladen hatten die Astrid-Lindgren-Schule gemeinsam mit der Kindertagesstätte Casa Feliz. Ziel der Veranstaltung war es, Eltern zu informieren, einzubinden und gemeinsam konkrete Maßnahmen für mehr Verkehrssicherheit zu entwickeln.

Weiterlesen

14

Leserbrief zu "Die alte Ockenfelser Linde soll fallen" in BLICK Aktuell Ausgabe 19/26

Gegendarstellung zur Situation der Linde in Ockenfels

Die Darstellung im Leserbrief "Die alte Ockenfelser Linde soll fallen" in BLICK Aktuell Ausgabe 19/26 ist weitgehend unrichtig und insbesondere einseitig, sprich unvollständig. Vielmehr eine Aneinanderreihung von falschen Behauptungen und Unterstellungen. Fazit: Der Schreiber hat sich offenbar mit der heutigen Situation in keinster Weise auseinandergesetzt.

Weiterlesen

Daueranzeige 2026
Hausmeister, bis auf Widerruf
Titelanzeige
Auftrag, Nr. AF2025.000354.0, Mai 2026
Imageanzeige Dauerauftrag 05_2025
Titelanzeige KW 19
Brunnenfest Bad Breisig
Brunnenfest in Bad Breisig
Brunnenfest
Kirmes in Kripp
Mitarbeiter/in als Kehrmaschinenfahrer/in (m/w/d)
TdoT FFW Burgbrohl
Kurse Mai/Juni
Titelanzeige
TdoT FFW Burgbrohl
Stellenanzeige Schneiderin
Stellenanzeige Physiotherapie