Stellungnahme zu aktuellen Presseveröffentlichungen zum Projekt „Frankensiedlung“

Gemeinde Grafschafthält sich an gesetzliche Vorgaben

Birresdorf/Nierendorf. „Aufgrund aktueller Presseveröffentlichungen zum geplanten Projekt „Frankensiedlung“ in der Gemarkung Birresdorf / Gemarkungsgrenze Nierendorf, wie z.B.: „Die Häufung diverser Gutachten, deren Kosten dem Verein in Rechnung gestellt würden, vermuten (lasse), dass dem Projekt auch über die Finanzierung gezielt Steine in den Weg gelegt werden sollen. Anträgen des Vereins werde zudem keine Priorität eingeräumt, wodurch sich die Genehmigungsphase bereits seit über drei Jahre hinweg erstrecke. Auch in dieser Verweigerungshaltung vermutet die Bürgerinitiative eine Absicht“. (Blick aktuell, 17. Juni 2020) sehen wir uns zu einigen Klarstellungen veranlasst, dies insbesondere mit Blick auf die der Gemeinde jetzt gemachten Vorwürfe.

Zur Entstehungsgeschichte des Projektes ist gemeindeseitig festzustellen:

Nachdem der Verein Frankensiedlung im Jahr 2015 das bekannte Gelände am Ortsrand von Nierendorf als neuen Standort für sein Projekt ausgewählt und die Kernflächen für sich gesichert hatte, wurde die Idee dem Gemeinderat, seinen Gremien sowie der Öffentlichkeit vorgestellt. Es wurde nach diesem Vorlauf dann am 21. April 2016 im Gemeinderat folgender Grundsatzbeschluss (einstimmig, bei drei Enthaltungen) gefasst:

„Der Gemeinderat stimmt dem Vorhaben zu, wenn der Verein Frankensiedlung Nithrindorp e.V. die Kosten für die Bauleitplanung und die damit verbundenen Erschließungsanlagen in Form eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes gem. § 12 BauGB übernimmt.“

Der Gemeinderat stimmte am 7. Dezember 2017 dem Abschluss eines sogenannten „Städtebaulichen Vertrages“ zwischen der Gemeinde und dem Verein Frankensiedlung zu (mehrheitlich, 1 Gegenstimme), der die Rahmenbedingungen für das anschließende Planaufstellungsverfahren sowie die Kostentragung durch die Vertragsparteien regelt. Wesentliche Vertragsinhalte sind, dass der Vorhabenträger „Verein Frankensiedlung“ die beschlussreifen Planentwürfe für den Bebauungsplan durch ein geeignetes Fachbüro auf seine Kosten erstellen lässt. Daneben verpflichtet sich der Verein, alle erforderlichen Fachgutachten für den Bebauungsplan auf seine Kosten ausfertigen zu lassen, ebenso alle Kosten für die erforderlichen Erschließungsanlagen sowie die festzulegenden Ausgleichsmaßnahmen zu tragen. Die Kostenübernahme umfasst auch alle sonstigen Planungs- und Rechtsberatungskosten. Eine Kostenerstattung der Gemeinde an den Verein wird vertraglich ausgeschlossen. Im Rahmen der Beschlussfassung wurde auch klar der Wille der Politik artikuliert, dass die Gemeinde keine eigenen Flächen für die Umsetzung der Frankensiedlung zur Verfügung stellen würde, es sei denn in Form der Zuwegung und in Form von Leitungsrechten für Ver- und Entsorgungsanlagen. Von dem im Einvernehmen mit der Gemeinde beauftragten Planungsbüro „WeSt Stadtplaner“ wurden bei einem Ortstermin am 9. Januar 2018 unter Einbeziehung des Vorhabenträgers und der Gemeinde weitere, für die Bauleitplanverfahren relevante Fragestellungen aufgestellt, die noch vom Vorhabenträger zu klären waren. Zu den offenen Fragen gehörten unter anderem Aussagen bzw. Unterlagen zur Oberflächenwasserentsorgung, zum möglichen Eingriff in Natur und Landschaft sowie zur Ver- und Entsorgung.

Bei diesem Ortstermin wurde auch im Protokoll festgehalten, dass aus Sicht des Vorhabenträgers bezüglich der erforderlichen Parkplätze „Flächen, die über den Wirtschaftsweg Nr. 119 (aus Richtung Nierendorf zum Plangebiet führend) erschlossen werden, nicht in Frage (kommen). Dies könnte zu Beeinträchtigungen für die Bewohner von Nierendorf führen, was als Vorgabe durch die Gemeinde zu vermeiden ist.“

Bereits am 21. März 2016 hatte der Verein „Frankensiedlung“ in einem Schreiben an die Gemeinde schon festgehalten, dass die „vorgesehene Parkfläche in der Nähe der Frankensiedlung nicht weiterverfolgt werde, da sie für das Projekt nicht mehr erforderlich ist.“

In der Folge fasste der Gemeinderat Grafschaft dann am 1. März 2018 den Beschluss (einstimmig) zur Änderung des Flächennutzungsplanes und zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes. Teil der Beratungsunterlagen war auch das o.a. Protokoll des Ortstermins vom 9. Januar 2018.

Es war seitdem allen Beteiligten bewusst, dass der nächste Schritt der gemeindlichen Beratung – der Beschluss zur Offenlage des Bebauungsplanes – erst dann erfolgen kann, wenn die im Planungsvermerk vom Januar 2018 angesprochenen Fragen geklärt und damit gemäß der Formulierung des städtebaulichen Vertrages ein beschlussreifer Planentwurf vorliegt. Dies wurde auch gegenüber dem Vorhabenträger stets klar kommuniziert, zuletzt mit zwei Schreiben vom Juni 2020.

Im September 2019 erklärte der Vorhabenträger, dass er auf der gemeindeeigenen Parzelle 121 – also in unmittelbarer Nähe zur Frankensiedlung – die Errichtung der erforderlichen Parkplätze vorsehe und reichte dazu Anfang Juni 2020 eine entsprechende Planskizze ein. Diese Frage haben wir gemeindeseitig einer ersten Überprüfung unterzogen.

Zur Thematik der Ausweisung eines Parkplatzes nimmt die Gemeinde daher Stellung, indem wir aus unserem Schreiben vom 8. Juni 2020 an den Verein Frankensiedlung zitieren:

Schreiben

an die Frankensiedlung

„lm Hinblick auf die o.g. Parkplatzanfrage möchten wir zunächst anmerken, dass in den durchaus schwierigen politischen Beratungen im ehemaligen Gemeinderat einerseits Konsens darüber bestand, mit Ausnahme der Wegeflächen keine gemeindeeigenen Grundstücke für die Erschließungsmaßnahmen zur Verfügung zu stellen. Die beantragte gemeindeeigene Parzelle 121 ist daher auch nicht Gegenstand des städtebaulichen Vertrages, da eine Nutzung durch den Verein für eigene Zwecke von vornherein nicht vorgesehen war. Andererseits war sich der Gemeinderat einig, dass der Verein sämtliche Kosten zu tragen hat. Weiterhin stimmte der Gemeinderat dahingehend überein, dass die Anlieger im Bereich „Brückenstraße“ und „Am Hang“ nicht durch Besucherverkehr belastet werden dürfen. Diese Thematik war in den letzten Jahren mehrfach in den Einwohnerfragestunden behandelt worden. Hierbei hatte man den Bewohnern immer wieder versichert, dass die Parkplatzfrage zwar noch ungelöst sei, die Parkplätze jedoch nicht unmittelbar an der Frankensiedlung vorgesehen seien.

lm Zuge des bereits erwähnten, am 9. Januar 2018 stattgefundenen Ortstermins (siehe Vermerk WeSt-Plan) wurde zwischen der Gemeindeverwaltung und dem Verein Frankensiedlung eine Vereinbarung hinsichtlich der Einbeziehung der gemeindeeigenen Parzellen 120 und 121 getroffen. Demzufolge ist Parzelle 120 nur für die fahrmäßige und Farzelle 121 nur für die technische Erschließung (Ver- und Entsorgungsinfrastruktur) vorgesehen. Die vom Verein Frankensiedlung beantragte Umnutzung der Parzelle 121 bedeutet daher, dass der Gemeinderat nunmehr über eine deutliche Abkehr von seiner jetzigen Haltung beraten und entscheiden muss. ln der Vorbereitung dazu wurde die Parzelle 121 auf ihre Eignung als Parkplatz näher untersucht.

Die Parkplatzproblematik besteht in der genauen Bestimmung der erforderlichen Stellplätze. Es ist nicht abschätzbar, ob tatsächlich mit Besucherzahlen zwischen 50 und 100 Besuchern pro Tag zu rechnen ist. Vor allem können im Rahmen der Landesgartenschau die Besucherzahlen zu Spitzenstunden/-tagen (Wochenende, Feiertage, Ferien, Schönwettertagen) stark ansteigen, sodass die gegenwärtig geplanten 15 Stellplätze mit Sicherheit nicht ausreichen würden und ein chaotisches Parken innerhalb der unmittelbaren Wohnstraßen und des Wirtschaftsweges „Am Hang“ zu erwarten wäre. Außerdem ist es fraglich, ob die Straßen „Brückenstraße“, „An den Linden“ und „Am Hang“ einen möglichen Busverkehr sowie eine hohe Besucherzahl überhaupt aufnehmen können. Alle der zuvor genannten Straßen besitzen die Charakteristik einer Wohnstraße gemäß den „Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RAST 06)“ und dienen ausschließlich zu Wohnzwecken, weshalb sie für übermäßigen Verkehr nicht konzipiert sind.

Losgelöst von der noch nicht nachgewiesenen Mindestgröße des Parkplatzes in Abhängigkeit zu den nicht genau absehbaren Besucherangaben scheidet eine Nutzung der Parzelle 121 zu Parkplatzzwecken zudem aus den folgenden Gründen aus:

Zum einen wird die Parzelle 121 bei einem 100-jährigen Starkregenereignis überflutet. Wir haben lhnen hierzu eine Abflusssimulation als Anlage beigefügt. Vergleichbar zu unseren Projekten in den letzten Jahren müsste für den Parkplatz und die zusätzlich auszubauende Zuwegung über die Parzelle 119 zudem eine Oberflächenwasserrückhaltung vorgesehen werden.

Zum anderen bedingt die Nutzung des Flurstücks 121 als Parkplatz die Einziehung des Wirtschaftsweges. Dies setzt ein Wegeeinziehungsverfahren voraus, in dessen Rahmen entsprechende Ersatzwege vom Antragsteller zur Verfügung gestellt werden müssen. Zudem müssen alle Beteiligten (Landwirtschaftskammer, Landwirte usw.) der Einziehung zustimmen.

Außerdem ist der Wirtschaftsweg in Verlängerung der Straße „Am Hang“ (Parzelle 119), welcher als Zufahrt zum Parkplatz dienen würde, mit 8 Metern Breite für einen möglichen Begegnungsverkehr mit Pkw, Bus, Radfahrern und Fußgängern zu eng, weshalb ein Ausbau in die Breite erforderlich würde. Die hierfür erforderliche Flächensicherung könnte sich als schwierig erweisen. Darüber hinaus ist für die potenzielle Parkplatzfläche genügend Wendefläche vorzusehen. Diese kann innerhalb der Parzelle 121 schwer realisiert werden. Aus den zuvor genannten Gründen wird - sofern es mit diesem lnhalt zu einer Beratung kommen sollte - die Verwaltungsempfehlung an den Rat sein, die Parzelle 121 nicht als Parkplatzfläche in das Verfahren einzubringen.“

Parzelle 121 fängt

große Niederschlagsmengen

des Höhenrückens ab

Ergänzend ist zur fraglichen Parzelle 121 festzuhalten, dass es sich verwaltungsseitig verbietet, ein definiertes Gewässer 3. Ordnung, einen Zufluss zum „Leimersdorfer Bach“ als Parkfläche zu nutzen. Im Übrigen wird die Parzelle 121 bereits durch eine von der Gemeinde zuletzt angelegte Quer-Rinne in das Regerückhaltebecken Nierendorf entwässert. Die Parzelle 121 fängt große Niederschlagsmengen des Höhenrückens ab, der sich von Nierendorf aufwärts bis zur „Birresdorfer Höhe“ erstreckt.

Zum Wirtschaftsweg (Parzelle 119) in der Verlängerung der Straße „Am Hang“ ist weiterhin anzumerken: von den vorhandenen 8,00 Metern Breite werden etwa 3,00 Meter bereits für die innerhalb der Parzelle liegende Böschung, den Entwässerungsgraben und die Bankettfläche in Anspruch genommen. Es verbleibt somit nur eine Restbreite von etwa 5,00 Metern, was für einen möglichen Begegnungsverkehr mit Pkw / Bus (hierfür werden bei langsamer Fahrweise bereits 5,50 Meter benötigt) zu eng ist.

Für Radfahrer und Fußgänger steht unter Berücksichtigung der verstehenden Vorgaben keine Trasse mehr zur Verfügung.

Zu der vom Verein Frankensiedlung ebenfalls in Betracht gezogenen Parkfläche am „Leimersdorfer Sportplatz“ können wir gemeindeseitig feststellen, dass hierfür keine Möglichkeit gegeben ist, da wir die zur Verfügung stehende Fläche als Parkplatz für die Sportler und Besucher von Wettkämpfen des angrenzenden Fussballplatzes und der Tennisanlage nutzen und auch zukünftig vorhalten müssen. Unabhängig von der Nutzungsfrage dieser Parkflächen hinsichtlich der Sportanlage erscheint auch die Entfernung von 750 Metern zum Bereich Frankensiedlung - sowohl uns als auch der Kreisverwaltung - zu weit.

Außenbereichsvorhaben wie das der Frankensiedlung unterliegen gewissen Anforderungen des Gesetzgebers, an die sich alle halten müssen. Oberster Grundsatz ist dabei nach Paragraf 35 Baugesetzbuch des Bundes, dass nicht-priviligierte Vorhaben im Einzelfall dann zugelassen werden können, wenn ihre Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt und die Erschließung gesichert ist.

Zusammenfassend ist festzustellen, dass die Gemeinde Grafschaft sich beim Verfahren Frankensiedlung strikt an die gesetzlichen Vorgaben, die Beschlusslagen des Gemeinderates und die getroffenen Verträge und Vereinbarungen mit dem Vorhabenträger hält, die im Übrigen seit Jahren bekannt sind und allen Beteiligten einen zuverlässigen Handlungsrahmen bieten.

Pressemitteilung

Michael Schneider,

1. Beigeordneter