Erlass der neuen Friedhofsgebührensatzung für Rieden
Gemeinderat beschloss Zwischenschritt
Ortsbürgermeister Andreas Doll: „Friedhof Rieden wurde bislang nicht kostenneutral bewirtschaftet!“
Rieden. In seiner jüngsten Sitzung verhandelte der Riedener Gemeinderat auch über den Erlass einer neuen Friedhofssatzung, da die bis dato bestehende aus dem Jahr 2006 stammt. Weil es zwischenzeitlich jedoch Veränderungen bei den Bestattungsarten gab, wie zum Beispiel anonyme und halbanonyme Urnengrabstätten, und hierfür kein Preis festgelegt worden war, konnte in drei Fällen keine Rechnung geschrieben werden. Ungeachtet dessen besagt eine Auflage, dass Friedhöfe kostenneutral bewirtschaftet werden müssen. Nach den Worten von Ortsbürgermeister Andreas Doll war dies bisher in Rieden noch nie der Fall. Doll: „Da die aktuelle Kalkulation noch in Arbeit ist und wir nicht länger darauf warten können, hat der Haupt- und Finanzausschuss nachfolgenden Zwischenschritt bei der Preisanpassung vorgeschlagen: Reihengrabstätte 400,00 Euro, Urnenreihengrab 250,00 Euro sowie Urnengrab anonym und halbanonym 380,00 Euro. Wenn die endgültige Kalkulation vorliegt, werden wir sehen, ob hiermit die Kosten gedeckt sind.“ Der Gemeinderat beschloss einstimmig – bei einer Enthaltung – den ihm vorliegenden Erlass der neuen Friedhofsgebührensatzung. Alfred Nett (FDP) enthielt sich der Stimme, da ihm die Erhöhung beim Urnenreihengrab nicht weit genug ging.
Bei der Planung von Baumaßnahmen innerhalb der Verbandsgemeinde Mendig wird durch den Eigenbetrieb und die Bauverwaltung stets geprüft, ob Synergieeffekte nutzbar sind. Gemeinsam mit der Bauverwaltung erfolgen dann die Erstellung eines Leistungsverzeichnisses mit getrennten Losen und die anschließende Ausschreibung. Um die Gesamtkosten durch eine gemeinsame Baumaßnahme senken zu können, ist es aus Sicht der Verwaltung sinnvoll, diese unter gesamtwirtschaftlichen Gesichtspunkten auszuschreiben und zu vergeben. Durch diese Vorgehensweise kann der jeweilige Bieter einzelne Leistungspositionen (z.B. Verkehrssicherung) aufteilen und muss diese nicht für jedes Los einzeln ansetzen. Der Rat beschloss nun, für zukünftige gemeinsame Maßnahmen mit der Verbandsgemeinde oder den Werken die Ausschreibung von Bauleistungen unter gesamtwirtschaftlichen Aspekten durchzuführen und zu vergeben.
Einem Antrag des CDU-Bürgerblocks im Gemeinderat Rieden folgend, soll am 17. April eine Waldbegehung stattfinden.
Der Gemeinderat hatte in seiner Sitzung am 7. Januar 2020 beschlossen, den Bebauungsplan „Ferienpark Stausee Rieden“ (3. Änderung) in einem Teilbereich aufzuheben. Der von der Aufhebung betroffene Bereich befindet sich zwischen der Waldseestraße und der südlichen bzw. südwestlichen Grenze des Plangebiets. Da dieser Beschluss allein jedoch zur Folge gehabt hätte, dass die zweite Änderung davon unberührt bleibt, beschloss der Rat nunmehr einstimmig – bei einer Enthaltung – neben der Teilaufhebung der dritten Änderung gleichzeitig die Teilaufhebung für die erste und zweite sowie den Ursprungsplan. Die Verwaltung wurde beauftragt, den Beschluss ortsüblich bekannt zu machen.
Um sicherzustellen, dass bis zum Abschluss des vorgenannten Verfahrens kein Bauantrag genehmigt werden darf, gibt es das Mittel der Veränderungssperre. Deshalb folgte der Rat einstimmig bei einer Enthaltung folgendem Beschlussvorschlag: „Zur Sicherung der mit Beschluss vom 07.01.2020 und 09.03.2020 eingeleiteten Verfahren zur Teilaufhebung des Bebauungsplanes ‚Ferienpark Stausee Rieden‘ beschließt der Gemeinderat den Erlass einer Veränderungssperre als Satzung. Der Geltungsbereich ergibt sich aus dem Lageplan vom 28.02.2020, der Bestandteil der Satzung ist.“
Seit der letzten Gemeinderatssitzung sind folgende Sach- und Geldspenden eingegangen: eine Sachspende über 188,02 Euro für die Pflanzarbeiten Baum am Wendeplatz Bushaltestelle Oberdorf, eine Geldspende in Höhe von 300,00 Euro für die Lieferung des Baums (Lebendiger Adventskalender) und eine Geldspende in Höhe von 300,00 Euro für den Kindergarten Rieden. Ortsbürgermeister Doll sprach den Spendern herzlichen Dank aus, und der Gemeinderat erteilte einstimmig seine Zustimmung, die vorgenannten Spenden anzunehmen bzw. zu vermitteln.
Zum Abschluss der Sitzung teilte der Ortsbürgermeister mit, dass die Reparatur der defekten Rinne an der Nettetalstraße gegenüber der ehemaligen Praxis Krupp zusammen mit dem Ausbau der K 19 erfolgen soll. Der genaue Bautermin für die K 19 sei noch nicht bekannt, das Projekt stehe jedoch beim Kreis und LBM auf der Prioritätenliste 1. Außerdem las Doll ein Schreiben des DRK-Ortsvereins Mayen vor, in dem über sogenannte „First Responder“ (Helfer vor Ort) berichtet wird. Gut ausgebildete freiwillige Helfer des Ortsvereins überbrücken als „First Responder“ die therapiefreie Zeit bis zum Eintreffen des Notarztes oder Rettungsdienstes. „Es gibt Riedener Bürger, die die Funktion des First Responders übernehmen möchten“, so Doll. FRE
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