Politik | 14.12.2021

AfD-Kreistagsfraktion Ahrweiler

Geplante Änderung der Hauptsatzung wird begrüßt

Kreis Ahrweiler. In der letzten Sitzung des Kreistages sollte u.a. über eine Änderung der Hauptsatzung des Kreistags beschlossen werden; es soll dort ein hauptamtlicher Kreisbeigeordneter verankert werden. Dieser soll künftig den noch zu wählenden Landrat/Landrätin in seinen/ihren Aufgaben unterstützen. Angesichts der geradezu historischen Aufgabe des Wiederaufbaus in unserer Region trägt die AfD-Fraktion die geplante Änderung mit, denn der neue Landrat/die neue Landrätin werden mit dem Wiederaufbau „alle Hände voll zu tun haben“. Die AfD-Fraktion stimmte nach intensiver Diskussion mit für eine Vertagung des Tagesordnungspunktes und somit dafür, diesen Beschluss in der ersten Sitzung des Kreistags 2022 zu treffen. Nach Auffassung der AfD gehört es zur guten Verwaltungspraxis, dass von einer solch weitreichenden Entscheidung Betroffene in den Entscheidungsprozess mit einbezogen werden müssen. Denn es geht im Kern um nicht weniger, als um eine Neuausrichtung der Organisationsstrukturen der Kreisverwaltung und nicht allein darum, „nur“ einen hauptamtlichen Beigeordneten in der Hauptsatzung zu verankern. Es ist nicht abzusehen wie der künftige Landrat/die Landrätin angesichts der gewaltigen Herausforderungen die Verwaltung organisatorisch aufstellt. Z.B. allein die geplante Übernahme des überörtlichen Hochwasserschutzes durch den Kreis wird aller Voraussicht nach zu dem Aufbau neuer Strukturen und zusätzlichem Personalbedarf führen. Womöglich gelangt der künftige Landrat/die Landrätin gar zu der Einschätzung, dass es zweier hauptamtlicher Kreisbeigeordneter bedarf, was nach der Landkreisordnung möglich wäre. Die AfD-Fraktion konnte vor diesen Hintergründen nicht die Eile verstehen, mit der manches Kreistagsmitglied den Beschluss ohne Mitwirkung des künftigen Landrates/der Landrätin treffen wollte. Es ist aus Sicht der AfD-Fraktion sachgerechter, dass solch weitreichenden Beschlüsse unter Mitwirkung und Beteiligung des künftigen Landrates/Landrätin getroffen werden. Auch ist sicher allen Fraktionen daran gelegen, angesichts der herausfordernden Aufgaben, die vor der Ahrregion liegt, die Kreisverwaltung zu stärken. Dazu trägt die Beteiligung des künftigen Landrates/Landrätin an der Neuausrichtung der Organisation der Kreisverwaltung wesentlich bei, denn diese Person hat die Änderungen letztlich zu vertreten und zu verantworten. Die AfD-Fraktion dankt zum Ende dieses besonderen Jahres allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Kreisverwaltung, sowie dem 1. Kreisbeigeordneten, der interimsmäßig an der Spitze der Verwaltung steht, für ihr besonderes Engagement und ihren Einsatz seit der Flutkatastrophe.

Pressemitteilung

AfD-Kreistagsfraktion Ahrweiler

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