SPD-Landtagsfraktion
Geplante Novelle des Bundeswaldgesetzes
SPD setzt sich in Berlin erfolgreich für den Erhalt des Gemeinschaftsforstamts ein
Berlin. Zur geplanten Novelle des Bundeswaldgesetzes erklärt der umwelt- und forstpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Marcel Hürter: „Für den Wald und die Waldbesitzer in Rheinland-Pfalz ist heute ein guter Tag. Das Bundesumweltministerium hat den Weg freigemacht für eine Änderung des Bundeswaldgesetzes. Damit können die bewährten forstlichen Strukturen in Rheinland-Pfalz und das Gemeinschaftsforstamt mit großer Wahrscheinlichkeit erhalten werden. Nun ist das Bundeslandwirtschaftsministerium in der Pflicht, einen rechtssicheren Entwurf auf den Weg zu bringen.“ Diese waren zwischenzeitlich gefährdet, da das Bundeskartellamt in seinem Verfahren zur Rundholzvermarktung gegen das Land Baden-Württemberg die bestehenden Forststrukturen in Frage gestellt hatte, sagt Hürter. Das Kartellamt hatte insbesondere kritisiert, dass die Länder für die Kommunen und die privaten Eigentümer Dienstleistungen erbringen, die dem eigentlichen Verkauf vorgelagert sind.
Eine Änderung des Bundes-waldgesetzes ist notwendig
Das Land Rheinland-Pfalz hatte sich frühzeitig dafür eingesetzt, die bewährten Strukturen und die damit verbundene Wahlfreiheit der Kommunen und der privaten Waldbesitzer zu erhalten. Hierzu ist eine Änderung des Bundeswaldgesetzes notwendig, die eben diese vorgelagerten Dienstleistungen angemessen berücksichtigt. Marcel Hürter sagt: „Ich bin insbesondere Ministerpräsidentin Malu Dreyer, Bundesministerin Andrea Nahles und Bundesumweltministerin Barbara Hendricks dankbar, dass sie sich gemeinsam für eine pragmatische Lösung im Sinne von Rheinland-Pfalz, des Waldes und der Umwelt eingesetzt haben. Die vielen Gespräche und Initiativen der Landesregierung und aller im Landtag vertretenen Parteien waren erfolgreich.“ Bereits vor drei Wochen hatte Bundesumweltministerin Barbara Hendricks gegenüber Ministerpräsidentin Malu Dreyer eine solche Lösung in Aussicht gestellt. Das Bundesumweltministerium stellt nun die Aufnahme ökologischer Mindestkriterien für die nachhaltige Waldbewirtschaftung im Rahmen der anstehenden Änderung des Bundeswaldgesetzes zurück und ermöglicht so die notwendige Änderung des Gesetzes. Das Land Bayern und die dortigen Privatwaldbesitzer hatten sich gegen eine Aufnahme dieser Mindestkriterien - der sogenannten guten fachlichen Praxis - ausgesprochen. Im rheinland-pfälzischen Landeswaldgesetz und in den meisten anderen Bundesländern ist die vom Bundesumweltministerium auch auf Bundesebene geforderte gute fachliche Praxis bereits seit Längerem umgesetzt.
Pressemitteilung
MdL Marcel Hürter
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