Politik | 10.07.2019

Kreistag verabschiedet Gleichstellungsplan des Rhein-Sieg-Kreises

Gleichstellung ist noch nicht in Gänze erreicht worden

Rhein-Sieg-Kreis. Es ist bereits einiges erreicht worden, doch die Gleichstellung der rund 1.500 beschäftigten Frauen und Männer in der Kreisverwaltung - sei es in der Wahrnehmung von Führungsaufgaben, sei es in der Wahrnehmung von Elternzeit oder Beurlaubung zur Pflege von Angehörigen - ist noch nicht in Gänze erreicht worden. Dies geht aus dem aktuellen, siebten, Gleichstellungsplan des Rhein-Sieg-Kreises für 2019 bis 2024 hervor. Diesen verabschiedete jetzt der Kreistag in seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause.

„Langfristiges Ziel ist es, einen paritätischen Anteil von Frauen und Männern in Führungsfunktionen auf allen Führungsebenen zu erreichen. Das setzt aber eine Erhöhung der Akzeptanz auch von Teilzeit in Leitungs- und Führungspositionen voraus“, darin sind sich Landrat Sebastian Schuster und Gleichstellungsbeauftragte Brigitta Lindemann bei der Vorstellung des Gleichstellungsplans im Kreistag einig. Schließlich sind bislang rund 47 Prozent der Frauen in Teilzeit beschäftigt; bei den Männern sind es rund vier Prozent. „Führen in Teilzeit“, ist eine konkrete Handlungsoption. „Aufgrund des Fachkräftemangels und der sich ändernden Arbeitsteilung in Familien ist es wichtig, den potentiellen Bewerberkreis auch für diese Aufgaben zu erweitern“, heißt es.

Seit 1985 engagiert sich die Kreisverwaltung für die Chancengleichheit von Frauen und Männern am Arbeitsplatz. Mit Erfolg: Die mittlere Führungsebene teilen sich Frauen und Männer fast zur Hälfte: 43 Prozent der Sachgebietsleitungen und 46 Prozent der Abteilungsleitungen werden von Frauen wahrgenommen, so festgehalten zum Stichtag 30. Juni 2018. In den höheren Hierarchieebenen gibt es noch keine Parität: 32 Prozent der Amtsleitungen und 20 Prozent der fünf Dezernate sind weiblich besetzt.

Wer den neuen Gleichstellungsplan liest, wird darüber hinaus in Aufbau und Erscheinungsbild auf einige Neuerungen stoßen.

So werden beispielsweise die Ziele und Handlungsmaßnahmen, welche die Gleichstellung sowie die Vereinbarkeit von Beruf und Familie fördern und dem Abbau der Unterrepräsentanz von Frauen dienen, in einem eigenen Punkt konkret benannt.

„Grund für die Änderungen in der Systematik des Gleichstellungsplans ist das novellierte Landesgleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen“, so Brigitta Lindemann, Gleichstellungsbeauftragte des Rhein-Sieg-Kreises.

Die Veränderung des Namens von Frauenförderplan zu Gleichstellungsplan soll deutlich machen, dass auch Männer, die in familiäre Betreuungsarbeit eingebunden sind, vom Gleichstellungsplan profitieren können, heißt es in der Präambel des Gleichstellungsplans.

Auch wird im jetzt vorgelegten Gleichstellungsplan genau unter die Lupe genommen, ob und wie viele Frauen in den Aufsichts- und Verwaltungsräten der Mehrheitsbeteiligungsunternehmen des Kreises vertreten sind. Die Vertretung in den Gremien schwankt zwischen null und drei Frauen, während Männer mit sechs bis zwölf Mandaten in den Räten vertreten sind.

Um die Arbeit an dem Ziel der Gleichstellung voranzubringen, hat sich die Kreisverwaltung freiwillig, zusätzlich zum gesetzlichen Auftrag durch das Landesgleichstellungsgesetz, für die Auditierung „berufundfamilie“ durch die Hertiestiftung entschieden. Für sein Engagement zugunsten der Vereinbarkeit von Beruf und Familie erhielt der Rhein-Sieg-Kreis im Juni 2018 das Zertifikat des Audits berufundfamilie.

Pressemitteilung

Rhein-Sieg-Kreis

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