Politik | 16.07.2013

SPD-Ratsherr Danz: Gestattung des Haushaltes 2013 ist kein Grund zur Selbstzufriedenheit

Haushalt von Rheinbach nur unter Auflagen genehmigt

Rheinbach. Die Kommunalaufsicht hat den Haushalt der Stadt Rheinbach für 2013 nur unter Auflagen genehmigt. Nur mit massiven Steuererhöhungen wird für das Jahr 2021 ein struktureller Haushaltsausgleich ausgewiesen. Seit 2003 befindet sich die Stadt im sog. Nothaushalt. Zuletzt hatte die Kommunalaufsicht 2012 zum wiederholten Male das vorgelegte Haushaltssicherungskonzept als nicht genehmigungsfähig abgelehnt. „Die Genehmigung des Haushaltes 2013 und des Haushaltssicherungskonzeptes bis 2023 sind kein Grund zur Selbstzufriedenheit. Zu groß sind die Risiken und die aufgehäuften Altschulden der vergangenen Jahre,“ kommentiert Dietmar Danz, Stellv. Vorsitzender der Rheinbacher SPD und Flerzheimer Ratsherr die erteilte Haushaltsgenehmigung. Die Höhe der Kassenkredite, also des Dispositionskredites bei Banken und Sparkassen, betrug nach Angaben der Stadt Rheinbach Anfang 2013 rund 45,5 Mio. Euro. „Völlig zu Recht weist die Kommunalaufsicht auf die Risiken hin, die mit dieser Überziehung der eigenen Konten verbunden sind. Denn die Schulden werden in den kommenden Jahren weiter steigen und unter Berücksichtigung der bestehenden hohen Verbindlichkeiten kann eine sich verändernde Zinslandschaft für die Stadt Rheinbach ein besonderes Risiko darstellen, das gegebenenfalls das Erreichen des Haushaltsausgleiches im Planungszeitraum unmöglich macht,“ so Dietmar Danz weiter. „Zurecht mahnt die Kommunalaufsicht bei der Verwaltungsführung der Stadt Rheinbach die Vorlage der Jahresabschlüsse seit 2009 an und macht damit die Genehmigung des Haushaltssicherungskonzeptes ab 2014 von der fristgerechten Vorlage der Jahresabschlüsse der letzten vier Jahre abhängig,“ beschreibt der SPD-Kommunalpolitiker die Hausaufgaben, die bis zum 31. Dezember von der Verwaltungsführung erledigt sein müssen. Das Innenministerium NRW hat durch eine Umfrage zum 2. Mai festgestellt, dass sich die zuletzt ermittelten Verzögerungen bei der Auf- und Feststellung der NKF-Jahresabschlüsse spürbar reduziert hätten. Zahlreiche Kommunen würden die von der Landesregierung in das 1. NKF-Weiterentwicklungsgesetz aufgenommene Erleichterungsregelung für die Fertigstellung von Jahresabschlüssen aus Vorjahren in Anspruch nehmen. „Auch von der Verwaltungsführung der Stadt Rheinbach muss erwartet werden, dass sie - insbesondere vor dem Hintergrund der von der Landesregierung geschaffenen Erleichterungsregelung, nun zeitnah die geforderten Jahresabschlüsse vorlegt. Vor diesem Hintergrund ist auch die Aufforderung der Kommunalaufsicht an die Verwaltungsführung zu verstehen, bereits jetzt über den aktuellen Stand zu berichten,“ so Dietmar Danz abschließend.

Presseinformation

des SPD-Ortsvereins Rheinbach

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