Ortsgemeinde Untershausen
Haushaltssatzung
Untershausen. Der Entwurf Haushaltssatzung, der Ortsgemeinde Untershausen, für das Haushaltsjahr 2020, mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen, steht den Einwohnerinnen und Einwohnern, gem. § 97 Gemeindeordnung (GemO), ab öffentlicher Bekanntmachung, bis zur Beschlussfassung durch den Ortsgemeinderat, zur Einsichtnahme zur Verfügung. Zeit und Ort der Einsichtnahme: Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, während der allgemeinen Öffnungszeiten (montags bis mittwochs 8 bis 12:30 Uhr und von 14 bis 16 Uhr, donnerstags von 8 bis 12:30 Uhr und von 14 bis 18 Uhr sowie freitags von 8 bis 12:30 Uhr). Sachgebiet 1.4 - Finanzen, Haushalt, Steuern - Zimmer 107. Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes der Ortsgemeinde für das Haushaltsjahr 2020, durch die Einwohnerinnen und Einwohner, sind innerhalb einer Frist von 14 Tagen, ab Bekanntmachung bei der o.g. Stelle, schriftlich einzureichen.
Cornelia Baas
Ortsbürgermeisterin Untershausen