Ortsgemeinde Maroth
Haushaltssatzung
Einsichtnahme von Freitag, 20. März bis Freitag, 3. April
Maroth. Die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises hat mit Verfügung von Donnerstag, 5. März, von der Satzung Kenntnis genommen, sie – soweit genehmigungspflichtige Teile in der Haushaltssatzung enthalten sind – genehmigt und gegen die nicht genehmigungspflichtigen Teile der Satzung keine Bedenken gemäß § 24 Absatz 2 der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO) erhoben.
Die Haushaltsatzung der Ortsgemeinde Maroth mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020 liegt in der Zeit von Freitag, 20. März, bis Freitag, 3. April, in der Verbandsgemeinde Selters, Zimmer 207, zu jedermanns Einsicht offen. Eine weitere Ausfertigung liegt zusätzlich während der Dienststunden des Ortsbürgermeisters zur Einsichtnahme bereit.
Gerhard Willms,
Ortsbürgermeister
