Politik | 13.04.2022

Demokratie vor Ort Erpel e.V. zur Sitzng des Gemeinderates

Hebesatz der Grundsteuer B von 395 auf 430 Prozent erhöht

Erpel.In der Sitzung des Gemeinderates Erpel wurde gegen die Stimmen der DvOE der Hebesatz der Grundsteuer B von 395 auf 430 Prozent erhöht. Hiernach werden die Grundstückseigentümer bereits für das Jahr 2022 nach dem neuen Hebesatz zur Kasse gebeten. Die Fraktion der DvOE hat geschlossen gegen eine Erhöhung gestimmt, wurde aber von der CDU und der SPD überstimmt. Acht Nein- und neun Ja-Stimmen lautete das knappe Abstimmungsergebnis. Eine Erhöhung der Grundsteuer war und ist aus Sicht der DvOE ein falsches Zeichen in der aktuellen wirtschaftlichen Situation. Nachdem zunächst die Preise für Gas/Öl- und Strom vor Wochen erheblich gestiegen sind, werden die BürgerInnen aktuell durch den hohen Preisanstieg für Kraftstoff und zahlreiche Lebensmittel erheblich belastet. Zudem wurden die Grundstückseigentümer in Erpel in den vergangenen Jahren durch die Einführung des wiederkehrenden Straßenausbaubeitrages (wkB) belastet. Von der Erhöhung der Grundsteuer sind auch die Mieter betroffen, denn die Grundsteuer wird in den meisten Fällen im Rahmen der Betriebskosten auf die Mieter umgelegt.

Es ist zwar zutreffend, dass die desolate Haushaltssituation der Ortsgemeinde Erpel in jüngster Vergangenheit die Kommunalaufsicht veranlasst hat, dazu aufzufordern, die jährliche Einnahmesituation durch geeignete Maßnahmen zu verbessern und konkret die Erhöhung des Hebesatzes der Grundsteuer B laut Aussage des Ortsbürgermeisters Hirzmann seitens der Kommunalaufsicht „erwartet“ werde. Die DvOE ist jedoch zur Wahl angetreten, um die BürgerInnen zu entlasten und nicht in erster Linie die Erwartungen der Kommunalaufsicht zu erfüllen. Den Gemeinden in Rheinland-Pfalz werden immer mehr und weitere Pflichtaufgaben und Kosten seitens des Landes aufgebürdet, so neulich der notwendige Ausbau des Kindergartens in Erpel, anstatt für eine Entlastung und Entschuldung der Gemeinden zu sorgen. Aufgrund der hohen Verschuldung der Ortsgemeinde hat die DvOE auch gegen die Erneuerung der Straßenbeleuchtungsanlage „Alte Schleid“ und die Erneuerung der Straßenbeleuchtungsanlage und des Gehweges in der „Hochstraße“ gestimmt. Die hierfür veranschlagten Kosten wurden mit ca. 54.000 bzw. 120.000 Euro beziffert. Da diese Maßnahmen zudem über wkB abgerechnet werden sollten, hat die DvOE nochmals darauf hingewiesen, dass die erstmalige Erschließung aller Straßen in Erpel Vorrang vor allen anderen Baumaßnahmen haben muss.

Pressemitteilung der

Demokratie vor Ort Erpel (DvOE)

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