Politik | 26.02.2016

Denn: Verwaltungsgericht bestätigt die Rechtsauffassung vollumfänglich

Herbe Niederlage für „Allianz für Ahrweiler“

Kreis Ahrweiler. Mitte des Jahres 2015 hatten die drei Mitglieder des Kreistags Ahrweiler, die sowohl der Partei AfD angehörten, die Partei und Fraktion verlassen und sich unter dem Namen „Allianz für Ahrweiler“ neu zusammengeschlossen. SPD-Fraktionsvorsitzender Lorenz Denn: „Bei den an den Vorgang anschließenden Diskussionen, wie jetzt mit der neu entstandenen Fraktion bei der notwendigen Neubesetzung der Ausschüsse zu verfahren war, war unsere Position von Beginn an klar. Ein Bündnis, das bei den Kommunalwahlen 2014 nicht zur Wahl gestanden hat, kann bei einer Neubesetzung auch keine Berücksichtigung finden.“ Diese Sichtweise setzte sich auch bei den anderen im Kreistag vertretenen Fraktion, die bei der Neubesetzung der Ausschüsse im Oktober 2015 die „Allianz für Ahrweiler“ nicht berücksichtigten, nach und nach durch. Dagegen klagte die „Allianz für Ahrweiler“ am Verwaltungsgericht Koblenz. Zwischenzeitlich erging das Urteil. Die Klage wurde abgewiesen, Berufung nicht zugelassen, die Wahl ist somit rechtens. Lorenz Denn: „Im Juni 2014 haben sich Parteien und Wählergruppen zur Wahl gestellt. Ihr Stimmenanteil findet in der Zusammensetzung des Kreistags sein Abbild. Entsprechend der Mehrheitsverhältnisse des Kreistags, sind auch die Ausschüsse zu besetzen. Die Bürgerinnen und Bürger hatten keine Möglichkeit zu einer „Allianz für Ahrweiler“ ihr Votum abzugeben. Daher sind wir zufrieden, dass das Verwaltungsgericht Koblenz unsere Rechtsauffassung bestätigt hat.“ Pressemitteilung

SPD Kreistagsfraktion Ahrweiler

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Kommentare
01.03.201609:22 Uhr
Jochen Seifert

Die Aussage der SPD ist nicht korrekt. Die Ablehnung als einzige Fraktion im Kreistag erfolgte nicht wegen dem zitierten Satz: "Ein Bündnis, das bei den Kommunalwahlen 2014 nicht zur Wahl gestanden hat, kann bei einer Neubesetzung auch keine Berücksichtigung finden", sondern weil die SPD mit einigen Wahlergebnissen zum neuen Kreistag 2014 nicht einverstanden war. Die Fraktionen der CDU, FWG und FDP waren u.a. auch der Meinung wie der Rhein-Lahn-Kreis, dessen Landrat SPD-Mitglied ist und der die gewählten Ausschussmitglieder bestätigt hat und der Stadt Ludwigshafen, die erst garnicht gewählt hat. Leider ist es so, dass der Beschluss einstimmig sein musste und die SPD hat nicht mitgespielt. Die Argumentation insgesamt und damit auch das Urteil ist in meinen Augen grundsätzlich falsch, da es nicht berücksichtigt, dass 2014 auch Personenstimmen für die einzelnen Kandidaten der damaligen AfD abgegeben wurden, d.h. die Wähler haben bewusst die Person gewählt.

28.02.201612:50 Uhr
Harald Dupont

haben die 3 ehemaligen AfD ler auch den Mumm, dem Wähler zu sagen, warum sie diese Partei verlassen haben?

Oder halten sie den Mund-oder müssen ihn halten-, um der AfD bei der Landtagswahl nicht zu schaden?

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