Politik | 13.01.2017

Realschulen plus und Gymnasien sowie IGS Remagen informieren

Hinweise zum Nachmeldeverfahren

Kreis Ahrweiler. Die Informationsveranstaltungen der weiterführenden Schulen für die Neuanmeldungen der Fünftklässler zum Schuljahr 2017/2018 sind weitgehend abgeschlossen. Die Schulen in Kreisträgerschaft - also die staatlichen Realschulen plus und die staatlichen Gymnasien sowie die Integrierte Gesamtschule (IGS) Remagen - informieren die Eltern der derzeitigen Viertklässler mit einem Merkblatt. In einer Pressemeldung gibt die Kreisverwaltung Ahrweiler ergänzende Hinweise insbesondere zu den möglichen Nachmeldeverfahren. Die wichtigsten Punkte lauten:

Die Eltern können sich für eine Schullaufbahn entscheiden. Die Anmeldung an der Wunsch-Schule bedeutet jedoch nicht immer, dass ihr Kind dort aufgenommen werden kann. Wenn in Einzelfällen eine Schule aus Platzgründen nicht alle Kinder aufnehmen kann, greift ein Nachmeldeverfahren. Nach dem Schulgesetz haben Eltern das Recht, die Schullaufbahn ihres Kindes zu wählen. Die Eltern entscheiden sich mit der Grundschul-Empfehlung und melden ihr Kind zunächst an der gewünschten Schule an. Es besteht jedoch kein Anspruch, dass das Kind dort angenommen wird. Anmeldung ist also nicht gleich Aufnahme. Erst wenn alle Anmeldungen vorliegen, entscheidet die jeweilige Schulleitung über die Aufnahme, und zwar aufgrund der Aufnahmekapazität. Diese hängen davon ab, für wie viele Klassen je Klassenstufe die Schule ausgelegt ist.

IGS: Losverfahren bei mehr als 100 Anmeldungen

Das Anmeldeverfahren der IGS Remagen ist vorgezogen und findet vom 28. Januar bis 7. Februar statt. Werden mehr als 100 Kinder angemeldet, entscheidet nach den gesetzlichen Vorschriften der Schulleiter im Benehmen mit einem Aufnahmeausschuss der Schule über die Aufnahme, und zwar nach einem Losverfahren, das als Auswahlverfahren gilt. Damit ein angemessener Anteil leistungsstärkerer und -schwächerer Schülerinnen und Schüler erreicht wird, ist nach Leistungsgruppen zu differenzieren. Die Zuordnung zu den drei Leistungsgruppen ergibt sich aus der Summe der Noten des Halbjahreszeugnisses der vierten Klasse in den Fächern Deutsch, Mathematik und Sachunterricht. Innerhalb der Leistungsgruppen werden Schüler aus dem Kreis Ahrweiler bevorzugt aufgenommen. Die Entscheidung über Aufnahme oder Nicht-Aufnahme wird den Eltern in der zweiten Februarwoche schriftlich mitgeteilt. Bei einer Nicht-Aufnahme bleibt genügend Zeit, das Kind im Rahmen der regulären Anmeldefrist an einer anderen weiterführenden Schule (Realschule plus oder Gymnasium) anzumelden. Soviel zur IGS.

Realschulen plus und Gymnasien: Geordnetes Nachverteilverfahren

Für die Anmeldung an den Realschulen plus und Gymnasien gilt folgendes Verfahren: Wenn an einer Schule die Anmeldungen höher sind als die Aufnahmekapazitäten, beginnt unmittelbar nach Ablauf der Anmeldefrist ein geordnetes Nachverteilungsverfahren mit festgelegten Auswahlkriterien. Die Anmeldefrist endet am 28. Februar; eine Ausnahme ist das Are-Gymnasium, wo die Frist wegen des G8-Systems vom 30. Januar bis 10. Februar läuft. Wichtigster Punkt ist die räumliche Zuordnung unter Einbindung der öffentlichen Verkehrsbeziehungen, also die Länge und Zumutbarkeit des Schulweges. Das zweite, nachgeordnete Kriterium kann die Aufnahme von Geschwisterkindern sein. Auf dieser Grundlage wird Schülern dann gegebenenfalls ein Platz an einer anderen Schule der gewählten Schulart angeboten. Die Eltern sind zur Angabe einer Alternativschule rechtlich nicht verpflichtet. Der Kreis rät jedoch, sich vorsorglich frühzeitig Gedanken über eine Alternativschule zu machen. Auf dem gelben Vordruck, den die Eltern erhalten, kann diese Alternativschule freiwillig eingetragen werden. Den Schulen erleichtert dies die Abstimmung untereinander. Pressemitteilung

Kreisverwaltung Ahrweiler

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