Politik | 29.07.2022, 13:55 Uhr

Verbandsgemeinde Kaisersesch

Hundekot sofort beseitigen

Kaisersesch. Hundehalter und Hundeführer müssen dafür sorgen, dass ihre Hunde öffentliche Anlagen und Gehflächen öffentlicher Straßen nicht verunreinigen. Die Verunreinigungen müssen unverzüglich von den Hundehaltern oder Hundeführern beseitigt werden. Auch private Grünanlagen, Grundstücke und landwirtschaftliche Flächen dürfen nicht als Hundetoilette missbraucht werden. Insbesondere gilt dies auch für alle Grünflächen rund um die Verbandsgemeindeverwaltung Kaisersesch, sowohl vor als auch hinter dem Gebäude. Die gültige Gefahrenabwehrverordnung der Verbandsgemeinde Kaisersesch (GefAbwV) beinhaltet unter anderem wichtige Gebote und Verbote für Hundehalter und Hundeführer. Hier ist neben den Verunreinigungen mit Hundekot (§ 2 Abs. 3 der GefAbwV) auch die Anleinpflicht innerhalb und außerhalb bebauter Ortslagen geregelt. Hunde dürfen auf öffentlichen Straßen innerhalb bebauter Ortslagen nicht unangeleint umherlaufen. Außerhalb bebauter Ortslagen müssen Hunde umgehend und ohne Aufforderung angeleint werden, wenn sich andere Personen nähern oder sichtbar sind. Wer sich nicht an die vorgenannten Vorgaben hält, verstößt gegen die Gefahrenabwehrverordnung der Verbandsgemeinde Kaisersesch und kann mit einer Geldbuße belegt werden. Info unter www.kaisersesch.de/satzungen Pressemitteilung

Verbandsgemeindeverwaltung

Kaisersesch

BLICK aktuell bei Google bevorzugen
Erhalte mehr Inhalte von uns in deinen Google-Suchergebnissen.
Täglich exklusive Inhalte
Täglich exklusive Inhalte

Das digitale Magazin für Rhein, Ahr und Eifel — jeden Tag eine neue Ausgabe, optimiert fürs Smartphone.

  • 30 Tage gratis
  • Neue Ausgabe jeden Tag
  • Für unterwegs gemacht
Heutige Ausgabe lesen
Blick aktuell
Regio MAGAZIN

Bildergalerien
Bestellung Nr. 4300003040 - W100 - 606  // Motiv EDL
Shopping Genuss Abend Ahrweiler / o.B. Sponsoring
Anzeige Beratertage Schlafexperte
Vorabrechnung, Nr. AF2026.000438.0, August 2026 Teil 2
Ahrweiler Weinwochen
Fahrzeugangebot
Auftrag, Nr. AF2026.000438.0, September 2026
Bestellung Nr.: 4300003040-W100-606   - Pellenzer Lehrstellenbörse 2026
Empfohlene Artikel
Weitere Artikel
Das St. Nikolaus-Stiftshospital geht mit gestärkter Position aus der neuen Krankenhausplanung des Landes Rheinland-Pfalz hervor.Foto: St. Nikolaus-Stiftshospital/Holger Lindner
131

Rheinland-Pfalz bestätigt breites medizinisches Leistungsspektrum und stärkt das St. Nikolaus-Stiftshospital als wichtigen Standort

Krankenhaus Andernach geht gestärkt aus neuer Leistungsgruppenzuteilung hervor

Andernach. Das St. Nikolaus-Stiftshospital geht mit gestärkter Position aus der neuen Krankenhausplanung des Landes Rheinland-Pfalz hervor. Durch die zugewiesenen Leistungsgruppen werden rund 99,5 Prozent des bisherigen Leistungsspektrums vollständig abgebildet. Das Krankenhaus sowie der Träger, die Stiftung St. Nikolaus-Stiftshospital Andernach, sehen darin die hohe medizinische Qualität und breite Expertise des Hauses bestätigt.

Weiterlesen

Thomas Schmidt
485

Vortrag zur Geschichte und Zukunft von Brücke & Tunnel

Erpel - Die Brücke und der Tunnel

Ockenfels. Die Grünen in Ockenfels führen ihre Veranstaltungsreihe „Angeschnitten“ fort, die im Jahr 2025 ins Leben gerufen wurde. Am 16. September 2026 laden sie zu einem besonderen Themenabend ins Bürgerhaus Ockenfels ein. Unter dem Titel „Erpel – Die Brücke und der Tunnel“ steht die Geschichte der Ludendorff-Brücke sowie des Tunnels in der Erpeler Ley im Mittelpunkt.

Von St. Becker aus Unkel

Weiterlesen