Verbandsgemeinde Kaisersesch
Hundekot sofort beseitigen
Kaisersesch. Hundehalter und Hundeführer müssen dafür sorgen, dass ihre Hunde öffentliche Anlagen und Gehflächen öffentlicher Straßen nicht verunreinigen. Die Verunreinigungen müssen unverzüglich von den Hundehaltern oder Hundeführern beseitigt werden. Auch private Grünanlagen, Grundstücke und landwirtschaftliche Flächen dürfen nicht als Hundetoilette missbraucht werden. Insbesondere gilt dies auch für alle Grünflächen rund um die Verbandsgemeindeverwaltung Kaisersesch, sowohl vor als auch hinter dem Gebäude. Die gültige Gefahrenabwehrverordnung der Verbandsgemeinde Kaisersesch (GefAbwV) beinhaltet unter anderem wichtige Gebote und Verbote für Hundehalter und Hundeführer. Hier ist neben den Verunreinigungen mit Hundekot (§ 2 Abs. 3 der GefAbwV) auch die Anleinpflicht innerhalb und außerhalb bebauter Ortslagen geregelt. Hunde dürfen auf öffentlichen Straßen innerhalb bebauter Ortslagen nicht unangeleint umherlaufen. Außerhalb bebauter Ortslagen müssen Hunde umgehend und ohne Aufforderung angeleint werden, wenn sich andere Personen nähern oder sichtbar sind. Wer sich nicht an die vorgenannten Vorgaben hält, verstößt gegen die Gefahrenabwehrverordnung der Verbandsgemeinde Kaisersesch und kann mit einer Geldbuße belegt werden. Info unter www.kaisersesch.de/satzungen Pressemitteilung
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