Politik | 09.03.2020

Ortsgemeinde Eitelborn

IV. Änderung des Bebauungsplans

Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeits- beteiligung nach § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB)

Eitelborn. Der Ortsgemeinderat von Eitelborn hat in seiner Sitzung am 05.03.2020 die Einleitung eines Verfahrens zur IV. Änderung des Bebauungsplans „Im Struthfeld“ beschlossen (siehe vorstehende Veröffentlichung). Nach § 3 Abs. 1 BauGB ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung öffentlich zu unterrichten; ihnen ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.

Zu diesem Zweck liegt der Vorentwurf – bestehend aus Planzeichnung, Textfestsetzungen und Begründung – zur Einsichtnahme in der Zeit von Montag, 23. März bis Freitag, 24. April (einschließlich)

bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Zimmer 220, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Dienststunden (montags, dienstags und mittwochs von 8 bis 12.30 Uhr und 14 bis 16 Uhr, donnerstags von 8 bis 12.30 Uhr und 14 bis 18 Uhr und freitags von 8 bis 12.30 Uhr) öffentlich aus.

Die beabsichtigte Planung kann auch auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Montabaur eingesehen werden. Die entsprechenden Unterlagen sind unter folgendem Link eingestellt: www.vg-montabaur.de unter der Rubrik „Bauen & Wohnen“ / „Laufende Bauleitplan-verfahren“ / „Bebauungspläne der Ortsgemeinden“.

Daniel Best

Ortsbürgermeister

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  • Rita Butz: Sehr schön verfasster Bericht , sehr zutreffend und diese beiden " Helden " üben eine Vorbildfunktion für unsere Gemeinde aus !! L. G. verbunden mit meiner höchsten Wertschätzung!!

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